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   LG Frankfurt/Main, 23.08.2022 - 2-03 O 242/16   

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https://dejure.org/2022,24815
LG Frankfurt/Main, 23.08.2022 - 2-03 O 242/16 (https://dejure.org/2022,24815)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.08.2022 - 2-03 O 242/16 (https://dejure.org/2022,24815)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. August 2022 - 2-03 O 242/16 (https://dejure.org/2022,24815)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.12.2014 - IV ZB 9/14

    Pflichtteilsrecht: Reichweite einer Verpflichtung des Erben zur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.08.2022 - 3 O 242/16
    Zwar ist es höchstrichterlich anerkannt, dass eine einseitige Erledigungserklärung im Verfahren nach § 888 ZPO zu berücksichtigen ist (BGH NJW 2015, 623 Rn. 64).
  • BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15

    Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.08.2022 - 3 O 242/16
    Die Verhängung von Ordnungsmitteln hat auch repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter, weshalb auch das Festsetzungsverfahren nach grundlegenden strafrechtlichen Prinzipien zu erfolgen hat (vgl. etwa BGH GRUR 2017, 318 Rn. 19 - Dügida und zuletzt Beschl. v. 21.04.2022 - I ZB 56/21, Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2019 - 16 U 205/17

    Rechtswidrige Anfertigung und gewerbliche Verwertung von Fotografien eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.08.2022 - 3 O 242/16
    Auf die Berufung der Beklagten hat das OLG Frankfurt am Main durch Urteil vom 11.02.2019 (Az. 16 U 205/17) die Entscheidung teilweise abgeändert, wobei der Unterlassungstenor nicht abgeändert worden ist.
  • BGH, 21.04.2022 - I ZB 56/21

    Unterlassungsvollstreckung: Geltung des außerstrafrechtlichen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.08.2022 - 3 O 242/16
    Die Verhängung von Ordnungsmitteln hat auch repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter, weshalb auch das Festsetzungsverfahren nach grundlegenden strafrechtlichen Prinzipien zu erfolgen hat (vgl. etwa BGH GRUR 2017, 318 Rn. 19 - Dügida und zuletzt Beschl. v. 21.04.2022 - I ZB 56/21, Rn. 16).
  • BGH, 11.12.2015 - V ZR 26/15

    Grundstückskaufvertrag: Fortbestehen eines Schadensersatzanspruchs des Käufers

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.08.2022 - 3 O 242/16
    Nach herrschender Meinung ist die einseitige Erledigungserklärung eine privilegierte Klageänderung nach § 264 Nr. 2 ZPO (vgl. etwa BGH MDR 2016, 482 Rn. 32).
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