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   LG Frankfurt/Main, 24.08.2017 - 2-30 O 293/12   

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LG Frankfurt/Main, 24.08.2017 - 2-30 O 293/12 (https://dejure.org/2017,63099)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.08.2017 - 2-30 O 293/12 (https://dejure.org/2017,63099)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. August 2017 - 2-30 O 293/12 (https://dejure.org/2017,63099)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2017 - 30 O 293/12
    Die Gültigkeit des von der Geschäftsbesorgerin im Namen ihrer Auftraggeber geschlossenen Darlehensvertrags kann sich jedoch nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß den §§ 171, 172 BGB aus dem durch die Vorlage der Vollmachtsausfertigung gesetzten Rechtsschein ergeben (vgl. BGH vom 15.10.1987 - III ZR 235/86; vom 26.10.2004 - XI ZR 255/03; vom 09.11.2004 - XI ZR 315/03; vom 28.03.2006 - XI ZR 239/04 - Rnr. 26; jeweils zitiert nach beck-online).

    Die genannten Vorschriften sowie die Grundsätze über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht sind auch dann anwendbar, wenn die umfassende Bevollmächtigung des Geschäftsbesorgers wie hier unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und gemäß § 134 BGB nichtig ist (BGH vom 26.10.2004 - XI ZR 255/03; vom 09.11.2004 - XI ZR 315/03).

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2017 - 30 O 293/12
    Die Gültigkeit des von der Geschäftsbesorgerin im Namen ihrer Auftraggeber geschlossenen Darlehensvertrags kann sich jedoch nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß den §§ 171, 172 BGB aus dem durch die Vorlage der Vollmachtsausfertigung gesetzten Rechtsschein ergeben (vgl. BGH vom 15.10.1987 - III ZR 235/86; vom 26.10.2004 - XI ZR 255/03; vom 09.11.2004 - XI ZR 315/03; vom 28.03.2006 - XI ZR 239/04 - Rnr. 26; jeweils zitiert nach beck-online).

    Die genannten Vorschriften sowie die Grundsätze über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht sind auch dann anwendbar, wenn die umfassende Bevollmächtigung des Geschäftsbesorgers wie hier unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und gemäß § 134 BGB nichtig ist (BGH vom 26.10.2004 - XI ZR 255/03; vom 09.11.2004 - XI ZR 315/03).

  • BGH, 28.03.2006 - XI ZR 239/04

    Wirksamkeit von durch den unwirksam Bevollmächtigten geschlossenen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2017 - 30 O 293/12
    Da dort allerdings, anders als in den §§ 171, 172 BGB für die allgemeine Vollmacht, keine Vollmacht aufgrund Rechtsscheins geregelt ist, finden die Grundsätze zur Rechtsscheinsvollmacht keine Anwendung (vgl. BGH vom 28.03.2006 - XI ZR 239/04 - zit. nach beck online, Rnr. 25).

    Die Gültigkeit des von der Geschäftsbesorgerin im Namen ihrer Auftraggeber geschlossenen Darlehensvertrags kann sich jedoch nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß den §§ 171, 172 BGB aus dem durch die Vorlage der Vollmachtsausfertigung gesetzten Rechtsschein ergeben (vgl. BGH vom 15.10.1987 - III ZR 235/86; vom 26.10.2004 - XI ZR 255/03; vom 09.11.2004 - XI ZR 315/03; vom 28.03.2006 - XI ZR 239/04 - Rnr. 26; jeweils zitiert nach beck-online).

  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2017 - 30 O 293/12
    Es gibt aber keinen allgemeinen Grundsatz, dass nur derjenige Rechte geltend machen kann, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (BGH, NJW 2010, 289 [BGH 28.10.2009 - IV ZR 140/08] ; NJW 2015, 955 [BGH 04.12.2014 - VII ZR 4/13] ; Grüneberg in Palandt, BGB-Kommentar, 76. Aufl., § 242 BGB Rn. 46).
  • BGH, 17.07.2012 - XI ZR 198/11

    Rückabwicklung der Finanzierung eines steuersparenden Immobilienerwerbs:

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2017 - 30 O 293/12
    Dies entspricht der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Annahme, ein Finanzierungsvertrag sei bereits mit der Unterzeichnung durch die Mitarbeiter der Bank abgeschlossen worden, als rechtsfehlerhaft bezeichnet hat (BGH, NJW 2012, 3294 [BGH 17.07.2012 - XI ZR 198/11] ), und der sich die Kammer anschließt.
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2017 - 30 O 293/12
    Für die freie Überzeugung, die sich das Gericht gemäß § 286 Abs. 1 ZPO über das Ergebnis einer Beweisaufnahme zu bilden hat, kann keine absolute Sicherheit gefordert werden, sondern nur ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245).
  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2017 - 30 O 293/12
    Die Gültigkeit des von der Geschäftsbesorgerin im Namen ihrer Auftraggeber geschlossenen Darlehensvertrags kann sich jedoch nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß den §§ 171, 172 BGB aus dem durch die Vorlage der Vollmachtsausfertigung gesetzten Rechtsschein ergeben (vgl. BGH vom 15.10.1987 - III ZR 235/86; vom 26.10.2004 - XI ZR 255/03; vom 09.11.2004 - XI ZR 315/03; vom 28.03.2006 - XI ZR 239/04 - Rnr. 26; jeweils zitiert nach beck-online).
  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2017 - 30 O 293/12
    Sie verfügt aber nicht über die erforderliche Erlaubnis für die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsgeschäfte (vgl. zur Unwirksamkeit einer solchen Vollmacht die ständige Rechtsprechung des BGH, etwa Urteil vom 26.03.2003 - IV ZR 222/02 - zitiert nach juris).
  • BGH, 04.12.2014 - VII ZR 4/13

    Erstreckung der Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage abweisenden

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2017 - 30 O 293/12
    Es gibt aber keinen allgemeinen Grundsatz, dass nur derjenige Rechte geltend machen kann, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (BGH, NJW 2010, 289 [BGH 28.10.2009 - IV ZR 140/08] ; NJW 2015, 955 [BGH 04.12.2014 - VII ZR 4/13] ; Grüneberg in Palandt, BGB-Kommentar, 76. Aufl., § 242 BGB Rn. 46).
  • BGH, 16.03.2004 - XI ZR 60/03

    Rechtswirksamkeit der Kreditgewährung bei einem steuersparenden Bauherren- und

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2017 - 30 O 293/12
    Eine etwaige Mitwirkung der beklagten Bank an der unerlaubten Rechtsbesorgung schließt den Gutglaubensschutz nach den §§ 171 ff. BGB nicht aus, wenn der Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz seinerzeit von den Beteiligten nicht zu erkennen war (BGH vom 16.03.2004 - XI ZR 60/03 - Juris, Rn. 16 f.).
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