Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 25.11.2011 - 2-06 O 550/10 |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. November 2011 - 2-06 O 550/10 (https://dejure.org/2011,77914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,77914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- DVAG 41 -, wichtiger Grund, Verantwortlichkeit des unechten Hauptvertreters für massenhafte Scheinverträge, Provisionserschleichung, Anspruch auf Buchauszug, Anspruch auf Erteilung eines Prüfberichts
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.11.2011 - 2-06 O 550/10
- OLG Frankfurt, 12.06.2013 - 3 U 6/12
- BGH, 20.05.2014 - VII ZR 187/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.11.2011 - 6 O 550/10
Selbst wenn man den Vortrag in diesem Schriftsatz nicht ohnehin für unzureichend halten wollte, da Anlagen zur Erläuterung des schriftsätzlichen Vortrages dienen, diesen aber nie ersetzen können und das Gericht nicht gehalten ist, sich das Fehlen aus umfangreichen Anlagen selbst herauszusuchen (BVerfG NJW 1994, S. 2683), ist nicht erkennbar, welche Bedeutung diese 387 vermeintlich stornierten Verträge im Hinblick auf die Initiierung eines "Schneeballsystems" durch den Kläger haben sollen. - BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 396/03
Pflichten eines Mineralölunternehmens bei Zahlungsverzug eines …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.11.2011 - 6 O 550/10
Ein in diesem Sinne wichtiger Grund liegt vor, wenn bei Beachtung aller Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der wechselseitigen Interessen der Vertragsbeteiligten dem kündigenden Vertragsteil die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zu dessen Ablauf oder auch nur bis zu dem durch ordentliche Kündigung herbeizuführenden Vertragsende nicht zumutbar ist ( BGH NJW-RR 2006, 615, 616). - BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02
Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.11.2011 - 6 O 550/10
Diese Abweisung der den Kläger betreffenden Widerklage war auch im Wege des Teilurteils auszusprechen, da die Unterbrechung des Verfahrens betreffend den (Dritt-) Widerbeklagten, einen einfachen Streitgenossen des Klägers, wegen Insolvenz zu einer "faktischen Trennung der Verfahren" geführt hat (BGH ZIP 2003, 594 f.) und deshalb über die gegen letzteren gerichtete Widerklage nicht zeitgleich befunden werden muss. - OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
Provisionsabrechnungen für den Handelsvertreter als Buchauszugsersatz zur …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.11.2011 - 6 O 550/10
Erteilte Provisionsabrechnungen können einen Buchauszug nur dann ersetzen, wenn sie sich lückenlos über den gesamten Vertragszeitraum erstrecken und wenn sie entweder zusätzlich alle in einen Buchauszug aufzunehmenden Angaben enthalten oder der Unternehmer mit ihrer Überlassung Angaben macht, die für einen ordnungsgemäßen Buchauszug erforderlich sind (OLG München, OLGR 2004, 25, 26).
- OLG Frankfurt, 12.06.2013 - 3 U 6/12
Ansprüche eines Handelsvertreters bei Kündigung durch Gesellschaft
Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 6. Zivilkammer - vom 25.11.2011 (2/06 O 550/10) wird zurückgewiesen.