Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 26.03.2009 - 2-12 O 92/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1193 BGB, Art 229 BGBEG, § 2 EGV 44/2001, § 22 EGV 44/2001, § 23 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1193, 1191 ff.; ZPO §§ 794 Nr. 5, 767, 769
Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung ohne Nachweis der Kündigung des durch die Grundschuld gesicherten Darlehens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- buse.de (Nichtamtliche Pressemitteilung)
Lone Star Gruppe
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 26.03.2009 - 2-12 O 92/09
- LG Frankfurt/Main, 12.10.2009 - 12 O 92/09
- OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 3 U 246/09
- LG Frankfurt/Main, 11.09.2019 - 12 O 92/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.03.2009 - 12 O 92/09
Wie der Bundesgerichtshof ausdrücklich entschieden hat, wäre eine entsprechende Klage der Antragsgegnerin solange unschlüssig, bis nicht ausdrücklicher und substantiierter Vortrag zu einer abweichenden Fälligkeitsvereinbarung vorliegt (BGH WM 2004, 833).
- OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 3 U 246/09
Abtretbarkeit von Darlehensforderungen einer Bank an eine "Nichtbank"
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 12. Zivilkammer - vom 12.10.2009 (2/12 O 92/09) wird zurückgewiesen, soweit die Parteien die Hauptsache nicht übereinstimmend für erledigt erklärt haben, jedoch mit der Maßgabe, dass die Klage hinsichtlich des Antrages, die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde Urkundenrolle Nr. .../2000 vom ....2.2000 der Notarin N1, Stadt1, für unzulässig zu erklären, als unzulässig abgewiesen wird.unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main -Az.: 2-12 O 92/09 - vom 12.10.2009.