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   LG Frankfurt/Main, 26.03.2018 - 2-13 S 27/18   

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https://dejure.org/2018,14608
LG Frankfurt/Main, 26.03.2018 - 2-13 S 27/18 (https://dejure.org/2018,14608)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.03.2018 - 2-13 S 27/18 (https://dejure.org/2018,14608)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. März 2018 - 2-13 S 27/18 (https://dejure.org/2018,14608)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Soll statt einer Einzelperson eine GmbH, deren Geschäftsführer der bisherige Verwalter ist, zum Verwalter gewählt werden, handelt es sich nicht um die Wiederbestellung des bisherigen Verwalters, so dass Alternativangebote einzuholen sind.

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwalter firmiert von Einzelperson zur GmbH um - Neuwahl und Vergleichsangebote erforderlich???; § 27 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    GmbH statt Einzelperson als Verwalter: Alternativangebote erforderlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Alternativangebote bei GmbH als Verwalter notwendig!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Einholung von Alternativangeboten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Wiederwahl des Verwalters bei Wahl einer GmbH statt des Geschäftsführers persönlich! (IMR 2018, 340)

Verfahrensgang

  • AG Kirchhain - 7 C 263/17
  • LG Frankfurt/Main, 26.03.2018 - 2-13 S 27/18
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.03.2018 - 13 S 27/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei der Wiederwahl auf Alternativangebote verzichtet werden, weil der damit verbundene Aufwand dann nicht erforderlich ist, wenn die Wohnungseigentümer an dem amtierenden Verwalter, der seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt und mit dem sie gut zurechtkommen, festhalten wollen , auch wenn er etwas teurer ist als andere Verwalter, die sie noch nicht aus eigenem Erleben kennen (BGH ZMR 2011, 735).
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