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   LG Frankfurt/Main, 26.04.2017 - 2-04 O 220/16   

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https://dejure.org/2017,28735
LG Frankfurt/Main, 26.04.2017 - 2-04 O 220/16 (https://dejure.org/2017,28735)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.04.2017 - 2-04 O 220/16 (https://dejure.org/2017,28735)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. April 2017 - 2-04 O 220/16 (https://dejure.org/2017,28735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • dr-stoll-kollegen.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    VW Skandal - VW und Händler werden verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Aachen, 06.12.2016 - 10 O 146/16

    Rückabwicklung eines Neuwagen-Kaufvertrages im Rahmen des sog. VW-Abgasskandals

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2017 - 4 O 220/16
    Der durchschnittliche Käufer eines Neuwagens, auf den insoweit abzustellen ist, darf objektiv erwarten, dass ein von ihm erworbenes Fahrzeug nicht über eine entsprechende vorschriftswidrige Software verfügt, die darauf abzielt, einen niedrigeren Abgaswert auf dem Prüfstand vorzutäuschen und dadurch die gesetzlich vorgegeben und in Prospekten und Werbung des Herstellers veröffentlichten Emissionsmesswerte nur durch den regulierenden Eingriff der Software einhält (vgl. LG Aachen, Urt. v. 6.12.2016 - 10 O 146/16 -, juris Rn. 26; LG Hamburg, Urt. v. 16.11.2016 - 301 O 96/16 -, juris Rn. 28 f.).

    Die vorzunehmende umfassende Interessenabwägung ergibt damit, dass die Interessen der Klägerin die der Beklagten so deutlich überwiegen, dass eine bloß unerhebliche Pflichtverletzung nicht angenommen werden kann (vgl. LG München I, Urt. v. 14.04.2016 - 23 O 23033/15 -, juris Rn. 42; LG Aachen Urt. v. 6.12.2016 - 10 O 146/16 -, juris Rn. 30).

  • LG Hamburg, 16.11.2016 - 301 O 96/16

    Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt wegen Ausstattung des Fahrzeugs mit einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2017 - 4 O 220/16
    Der durchschnittliche Käufer eines Neuwagens, auf den insoweit abzustellen ist, darf objektiv erwarten, dass ein von ihm erworbenes Fahrzeug nicht über eine entsprechende vorschriftswidrige Software verfügt, die darauf abzielt, einen niedrigeren Abgaswert auf dem Prüfstand vorzutäuschen und dadurch die gesetzlich vorgegeben und in Prospekten und Werbung des Herstellers veröffentlichten Emissionsmesswerte nur durch den regulierenden Eingriff der Software einhält (vgl. LG Aachen, Urt. v. 6.12.2016 - 10 O 146/16 -, juris Rn. 26; LG Hamburg, Urt. v. 16.11.2016 - 301 O 96/16 -, juris Rn. 28 f.).

    Die Gesamtlaufleistung des streitgegenständlichen ... ... schätzt das Gericht gemäß § 287 ZPO auf 250.000 Kilometer (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 16.11.2016 - 301 O 96/16 -, juris Rn. 43, vgl. Steenbuck, MDR 2016, 185, 188).

  • LG Bückeburg, 11.01.2017 - 2 O 39/16

    Abgasskandal; Abgas-Skandal; Kauf; Rücktritt

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2017 - 4 O 220/16
    Das Abwarten ins Ungewisse hinein machte ein Nachbesserungsverlangen für die Klägerin unzumutbar (vgl. LG Krefeld a. a. O., LG Bückeburg Urt. v. 11.1.2017 - 2 O 39/16, BeckRS 2017, 102958, beck-online).
  • LG Münster, 14.03.2016 - 11 O 341/15

    VW-Skandal, Rücktritt, Kaufvertrag, manipulierte Abgassoftware

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2017 - 4 O 220/16
    Da nur die Prüfstandsfahrt Grundlage der EG-Typengenehmigung ist und nur deren Werte öffentlich (in Prospekten und Werbung) bekannt gemacht werden, werden Kunden (und die Genehmigungsbehörde) über die Aussagekraft der Messwerte für die im realen Fahrbetrieb zu erwartenden Emissionswerte getäuscht (vgl. etwa LG Krefeld a. a. O. m. w. N.; LG Münster, Urteil vom 14. März 2016 - 11 O 341/15 -, juris).Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug ist eine Software zur Steuerung der Abgasrückführung installiert worden ist, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüflaufstand (Modus 1) oder im realen Fahrbetrieb (Modus 0) befindet.
  • LG München I, 17.05.2016 - 23 O 23033/15

    Anfechtung eines PKW-Kaufvertrages wegen unrichtiger Angaben zum

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2017 - 4 O 220/16
    Die vorzunehmende umfassende Interessenabwägung ergibt damit, dass die Interessen der Klägerin die der Beklagten so deutlich überwiegen, dass eine bloß unerhebliche Pflichtverletzung nicht angenommen werden kann (vgl. LG München I, Urt. v. 14.04.2016 - 23 O 23033/15 -, juris Rn. 42; LG Aachen Urt. v. 6.12.2016 - 10 O 146/16 -, juris Rn. 30).
  • LG Braunschweig, 12.10.2016 - 4 O 202/16

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Fahrzeug wegen Vorliegens eines Sachmangels in

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2017 - 4 O 220/16
    Die Installation und Verwendung einer sogenannten Abschaltsoftware zur Erreichung bzw. bei der Ermittlung gesetzlicher Grenzwerte ist bei Pkw anderer Hersteller in einer vergleichbaren Fahrzeugklasse jedenfalls nicht bekanntermaßen üblich (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 12.10.2016 - 4 O 202/16 -, juris).
  • LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 83/16

    Erheblicher Fahrzeugmangel bei softwaregesteuerter Täuschung über die Abgaswerte

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2017 - 4 O 220/16
    Zwar gibt der Prüfstandmodus nicht den realen Fahrbetrieb wieder, die Motorsteuerung muss aber jedenfalls im Wesentlichen identisch wie dort funktionieren (vgl. LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2016 - 2 O 83/16 -, juris m. w. N.).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2017 - 4 O 220/16
    Bei einem behebbaren Sachmangel ist im Rahmen der Interessenabwägung jedenfalls in der Regel dann die Erheblichkeitsschwelle als erreicht anzusehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand einen Betrag von fünf Prozent des Kaufpreises überschreitet (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2014 - VIII ZR 94/13-, juris).
  • BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15

    Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2017 - 4 O 220/16
    In die Beurteilung sind alle Umstände des Einzelfalles einzustellen, insbesondere die Art des Mangels und die Beeinträchtigung der Interessen des Käufers, die Begleitumstände der Nacherfüllung, die Zuverlässigkeit des Verkäufers sowie eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses der Parteien (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15 -, juris; LG Krefeld a. a. O.; Staudinger - Matusche-Beckmann, a. a. O.).
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