Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 26.04.2018 - 2-11 S 192/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz
Hausfrieden gestört durch Weinen, Schreien, Herumpoltern - Kündigung
- kanzlei-kotz.de
Hausfriedensstörung: Fristlose Mietvertragskündigung eines paranoid schizophrenen Mieters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Störung des Hausfriedens: Auch psychisch erkrankem Mieter kann fristlos gekündigt werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Kündigung/Vollstreckung: auch bei psychisch erkrankten Mieter möglich
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Störung des Hausfriedens: Auch psychisch erkranktem Mieter kann fristlos gekündigt werden! (IMR 2018, 323)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 33 C 1353/16
- LG Frankfurt/Main, 26.04.2018 - 2-11 S 192/17
Papierfundstellen
- NZM 2018, 904
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- AG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 33 C 1353/16
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2018 - 11 S 192/17
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt am Main vom 27.09.2017, Az.: 33 C 1353/16 (98)), wird zurückgewiesen.Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird im Übrigen auf den Inhalt und insbesondere den Tatbestand des Urteils des Amtsgerichtes Frankfurt am Main vom 27.09.2017 (Az.: 33 C 1353/16 (98)) gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO ergänzend Bezug genommen.
das Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt am Main von 27.09.2017, Az.: 33 C 1353/16 abzuändern und die Klage vollumfänglich abzuweisen;.
- BGH, 21.09.2017 - I ZB 125/16
Räumungsvollstreckung: Voraussetzungen des Vollstreckungsschutzes bei …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2018 - 11 S 192/17
Von daher ist nach der Rechtsprechung des BGH auch dann, wenn bei der Räumungsvollstreckung eine konkrete Lebensgefahr für einen Betroffenen besteht, sorgfältig zu prüfen, ob dieser Gefahr nicht auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann (BGH, Beschluss vom 21.09.2017, I ZB 125/16, zit. nach juris; BGH Beschluss vom 04.05.2005, I ZB 10/05, WuM 2005, 407; BGH Beschluss vom 28.01.2016, V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336).Insbesondere ist es ihm, soweit er dazu in der Lage ist, zuzumuten, fachliche Hilfe, erforderlichenfalls auch durch einen stationären Aufenthalt in einer Klinik in Anspruch zu nehmen, um die Selbsttötungsgefahr auszuschließen oder zu verringern (BGH Beschluss vom 21.09.2017 a.a.O.; BGH, NJW-RR 2010, 1649).
- BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05
Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2018 - 11 S 192/17
Von daher ist nach der Rechtsprechung des BGH auch dann, wenn bei der Räumungsvollstreckung eine konkrete Lebensgefahr für einen Betroffenen besteht, sorgfältig zu prüfen, ob dieser Gefahr nicht auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann (BGH, Beschluss vom 21.09.2017, I ZB 125/16, zit. nach juris; BGH Beschluss vom 04.05.2005, I ZB 10/05, WuM 2005, 407; BGH Beschluss vom 28.01.2016, V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336).
- BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10
Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2018 - 11 S 192/17
Insbesondere ist es ihm, soweit er dazu in der Lage ist, zuzumuten, fachliche Hilfe, erforderlichenfalls auch durch einen stationären Aufenthalt in einer Klinik in Anspruch zu nehmen, um die Selbsttötungsgefahr auszuschließen oder zu verringern (…BGH Beschluss vom 21.09.2017 a.a.O.; BGH, NJW-RR 2010, 1649). - BGH, 28.01.2016 - V ZB 115/15
Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr des Schuldners: Sachaufklärung durch …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2018 - 11 S 192/17
Von daher ist nach der Rechtsprechung des BGH auch dann, wenn bei der Räumungsvollstreckung eine konkrete Lebensgefahr für einen Betroffenen besteht, sorgfältig zu prüfen, ob dieser Gefahr nicht auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann (BGH, Beschluss vom 21.09.2017, I ZB 125/16, zit. nach juris; BGH Beschluss vom 04.05.2005, I ZB 10/05, WuM 2005, 407; BGH Beschluss vom 28.01.2016, V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336). - BGH, 09.11.2016 - VIII ZR 73/16
Gerichte müssen schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2018 - 11 S 192/17
Zu den Umständen des EinzeIfalls, die im Rahmen des § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB zu berücksichtigen sind, gehören auch etwaige Härtegründe auf Seiten des Mieters (BGH Urteil vom 09.11.2016, VIII ZR 73/16, zit. nach juris).