Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 26.09.2019 - 2-03 O 402/18 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hessen
§ 22 KUG, § 23 KUG, Art. 6 DSGVO, Art. 85 DSGVO, § 253 ZPO, ...
1. Der Versand eines Bildnisses per E-Mail stellt ein Verbreiten im Sinne von §§ 22, 23 KUG dar.2. Das Einstellen eines Bildnisses als Profil bei einer Plattform wie "Xing" begründet keine Einwilligung i.S.v. § 22 KUG in jedwede weitere Verwendung.3. Die Grundsätze der §§ 22, ... - JurPC
Verbreitung von Fotos von Personen
- online-und-recht.de
Unerlaubtes Verbreiten eines Bildes
- Betriebs-Berater
Einstellen eines Bildnisses als Profil bei einer Plattform begründet keine Einwilligung in die weitere Verwendung
- hofauer.com
Zur Anwendbarkeit der §§ 22, 23 KUG mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 lit. f), 85 Abs. 2 DSGVO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Versand eines Bildnisses per E-Mail ist ein Verbreiten gemäß §§ 22, 23 KUG - Normen des KUG gelten im Rahmen von Art. 85 Abs. 2 DSGVO weiterhin
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Einstellen eines Bildnisses als Profil bei einer Plattform - keine Einwilligung in weitere Verwendung
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Versenden eines Profilbilds per E-Mail rechtswidrig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Versand eines Fotos per E-Mail ist unerlaubte Nutzung
Papierfundstellen
- K&R 2019, 808
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