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   LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 2-3 O 498/05   

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https://dejure.org/2006,34847
LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 2-3 O 498/05 (https://dejure.org/2006,34847)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.01.2006 - 2-3 O 498/05 (https://dejure.org/2006,34847)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Januar 2006 - 2-3 O 498/05 (https://dejure.org/2006,34847)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines strafbewehrten Unterlassungsanspruchs wegen Persönlichkeitsverletzung und Ehrverletzung im Wege der einstweiligen Verfügung; Voraussetzungen eines strafbewehrten Unterlassungsanspruchs wegen Persönlichkeitsverletzung und Ehrverletzung; Auslegung der ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • faz.net (Pressebericht, 27.01.2006)

    Melzer obsiegt über Broder

  • taz.de (Pressebericht, 28.01.2006)

    "Judeophobie" ist ehrenrühriger Begriff

In Nachschlagewerken (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 498/05
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eineÄußerung jeden sachlichen Bezug vermissen lässt oder der Sachbezug durch den diffamierenden Charakter völlig in den Hintergrund gedrängt wird und die Äußerung damit kein adäquates Mittel des Meinungskampfes mehr darstellt (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 [BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91] "Soldaten sind Mörder"; BGH NJW 2000, 3421, 3422 [BGH 30.05.2000 - VI ZR 276/99] ; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., Kap. 42, Rn. 32 m.w.N.).

    Bei der Auslegung der Überschrift des Artikels ist maßgeblich auf das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums und nicht auf die subjektive Absicht des sichÄußernden und auch nicht auf das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen (vgl. BGH NJW 2000, 3421, 3422 f [BGH 30.05.2000 - VI ZR 276/99] "Holocaust/Babycaust"; BVerfG NJW 1995, 3305 [BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91] ) abzustellen.

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 498/05
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn eineÄußerung jeden sachlichen Bezug vermissen lässt oder der Sachbezug durch den diffamierenden Charakter völlig in den Hintergrund gedrängt wird und die Äußerung damit kein adäquates Mittel des Meinungskampfes mehr darstellt (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 [BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91] "Soldaten sind Mörder"; BGH NJW 2000, 3421, 3422 [BGH 30.05.2000 - VI ZR 276/99] ; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., Kap. 42, Rn. 32 m.w.N.).

    Bei der Auslegung der Überschrift des Artikels ist maßgeblich auf das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums und nicht auf die subjektive Absicht des sichÄußernden und auch nicht auf das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen (vgl. BGH NJW 2000, 3421, 3422 f [BGH 30.05.2000 - VI ZR 276/99] "Holocaust/Babycaust"; BVerfG NJW 1995, 3305 [BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91] ) abzustellen.

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 498/05
    Bei mehreren möglichen Deutungen einerÄußerung ist nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG grundsätzlich diejenige zu Grunde zu legen, die für denÄußernden günstiger ist (vgl. BVerfG NJW 1998, 3048 [BGH 16.06.1998 - VI ZR 205/97] ).
  • OLG Frankfurt, 20.12.1995 - 17 U 202/94

    Anspruch auf Unterlassung diffamierender Schmähkritik

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 498/05
    Das Verhalten des Beklagten stellt sich als eine bewusst diffamierende, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Ehre des Klägers verletzende Meinungsäußerung, eine Schmähkritik, dar, für die sich der Beklagte nicht auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG berufen kann; insoweit geht der Ehrenschutz vor (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1996, 1050, 1052 [OLG Frankfurt am Main 20.12.1995 - 17 U 202/94] bezüglich der Äußerung: "Nazi").
  • OLG Hamburg, 03.03.2000 - 7 U 69/99

    Brauner Multifunktionär

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 498/05
    (Soehring, Rdnr. 20.9, vgl. auch OLG Hamburg NJW-RR 2000, 1292, 1293 - zur Zulässigkeit der Äußerung "Multifunktionär mit einschlägiger brauner Sektenerfahrung").
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