Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 2-3 O 498/05 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines strafbewehrten Unterlassungsanspruchs wegen Persönlichkeitsverletzung und Ehrverletzung im Wege der einstweiligen Verfügung; Voraussetzungen eines strafbewehrten Unterlassungsanspruchs wegen Persönlichkeitsverletzung und Ehrverletzung; Auslegung der ...
Kurzfassungen/Presse (2)
In Nachschlagewerken (2)
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+4Weitere Entscheidungen mit demselben BezugLG München I, 19.01.2018 - 25 O 1612/17
Antisemitische Meinungsäußerungen
LG München I, 30.11.2016 - 25 O 17754/16Zulässigkeit von Äußerungen der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde
OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 16 U 257/06Bei der Äußerung, ein Autor sei eine "Kapazität für angewandte Judeophobie" kann
LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 485/05Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen,
LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 498/05Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen,
Abraham Melzer
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+11Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2024 - 9 S 20.23
Publizist gewinnt Rechtsstreit: Faeser darf Broder nicht als islamfeindlich
OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20Zum fliegenden Gerichtsstand bei Online-Artikeln einer Lokalzeitung / Vorsicht
BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Abweisung einer Zivilklage auf
OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 16 U 121/14Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Fernsehmoderatorin durch einen
LG Düsseldorf, 02.07.2014 - 12 O 229/13Tina Mendelsohn
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OLG Köln, 06.01.2009 - 15 U 174/08Antisemitismusstreit
LG Berlin, 25.11.2008 - 27 O 672/08Broder darf von Hecht-Galinski Pornoverfasser genannt werden
OLG Frankfurt, 08.11.2007 - 16 U 257/06Bei der Äußerung, ein Autor sei eine "Kapazität für angewandte Judeophobie" kann
LG München I, 24.05.2006 - 21 O 8422/05Henryk M. Broder
LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 485/05Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen,
LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 498/05Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen,
Henryk M. Broder
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Meinungsäußerung "Babycaust"
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 498/05
Dies ist insbesondere der Fall, wenn eineÄußerung jeden sachlichen Bezug vermissen lässt oder der Sachbezug durch den diffamierenden Charakter völlig in den Hintergrund gedrängt wird und die Äußerung damit kein adäquates Mittel des Meinungskampfes mehr darstellt (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 [BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91] "Soldaten sind Mörder"; BGH NJW 2000, 3421, 3422 [BGH 30.05.2000 - VI ZR 276/99] ;… Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., Kap. 42, Rn. 32 m.w.N.).Bei der Auslegung der Überschrift des Artikels ist maßgeblich auf das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums und nicht auf die subjektive Absicht des sichÄußernden und auch nicht auf das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen (vgl. BGH NJW 2000, 3421, 3422 f [BGH 30.05.2000 - VI ZR 276/99] "Holocaust/Babycaust"; BVerfG NJW 1995, 3305 [BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91] ) abzustellen.
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 498/05
Dies ist insbesondere der Fall, wenn eineÄußerung jeden sachlichen Bezug vermissen lässt oder der Sachbezug durch den diffamierenden Charakter völlig in den Hintergrund gedrängt wird und die Äußerung damit kein adäquates Mittel des Meinungskampfes mehr darstellt (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 [BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91] "Soldaten sind Mörder"; BGH NJW 2000, 3421, 3422 [BGH 30.05.2000 - VI ZR 276/99] ;… Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., Kap. 42, Rn. 32 m.w.N.).Bei der Auslegung der Überschrift des Artikels ist maßgeblich auf das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums und nicht auf die subjektive Absicht des sichÄußernden und auch nicht auf das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen (vgl. BGH NJW 2000, 3421, 3422 f [BGH 30.05.2000 - VI ZR 276/99] "Holocaust/Babycaust"; BVerfG NJW 1995, 3305 [BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91] ) abzustellen.
- BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97
BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 498/05
Bei mehreren möglichen Deutungen einerÄußerung ist nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG grundsätzlich diejenige zu Grunde zu legen, die für denÄußernden günstiger ist (vgl. BVerfG NJW 1998, 3048 [BGH 16.06.1998 - VI ZR 205/97] ). - OLG Frankfurt, 20.12.1995 - 17 U 202/94
Anspruch auf Unterlassung diffamierender Schmähkritik
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 498/05
Das Verhalten des Beklagten stellt sich als eine bewusst diffamierende, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Ehre des Klägers verletzende Meinungsäußerung, eine Schmähkritik, dar, für die sich der Beklagte nicht auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG berufen kann; insoweit geht der Ehrenschutz vor (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1996, 1050, 1052 [OLG Frankfurt am Main 20.12.1995 - 17 U 202/94] bezüglich der Äußerung: "Nazi"). - OLG Hamburg, 03.03.2000 - 7 U 69/99
Brauner Multifunktionär
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 498/05
(Soehring, Rdnr. 20.9, vgl. auch OLG Hamburg NJW-RR 2000, 1292, 1293 - zur Zulässigkeit der Äußerung "Multifunktionär mit einschlägiger brauner Sektenerfahrung").