Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 27.04.2017 - 2-13 S 168/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Besteht in einer Wohnungseigentumsanlage eine gemeinsame Müllentsorgung, hat ein einzelner Wohnungseigentümer keinen Anspruch darauf, dass er von der Pflicht zur anteiligen Tragung der gemeinsamen Müllkosten befreit und ihm das Aufstellen eigener Sammelgefäße ermöglicht ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein Ausscheren aus gemeinsamer Müllentsorgung über "Privattonne"
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eigentümer darf keine eigenen Mülleimer aufstellen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Befreiung von Kostentragungspflicht einer gemeinsamen Müllentsorgung - Kein Anspruch auf Aufstellen eigener Müllcontainer
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Ausscheiden aus der gemeinsamen Müllentsorgung (IMR 2017, 285)
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 13.10.2016 - 304 C 285/16
- LG Frankfurt/Main, 27.04.2017 - 2-13 S 168/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83
Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.04.2017 - 13 S 168/16
Daher entspricht es gefestigter Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofes, dass jeder Wohnungseigentümer für Betriebskosten in gleicher Weise auch dann aufkommen muss, wenn er bestimmte Einrichtung, wie z.B. Treppenhaus, Aufzug, Kinderspielplatz, Fahrradkeller, Waschmaschinen- oder Tischtennisräume nicht nutzt (BGH NJW 1984, 2576, 2577, BGHZ 92, 18). - BGH, 17.12.2010 - V ZR 131/10
Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.04.2017 - 13 S 168/16
Eine solche Änderung des Kostenverteilungsschlüssel (§ 16 Abs. 2, 3 WEG) kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allerdings gegen den Widerspruch der anderen Eigentümer nur unter der Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG durchgesetzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 131/10 Rdnr. 11 m.w.N).