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   LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 2 - 4 O 201/06   

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LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 2 - 4 O 201/06 (https://dejure.org/2008,5029)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.01.2008 - 2 - 4 O 201/06 (https://dejure.org/2008,5029)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Januar 2008 - 2 - 4 O 201/06 (https://dejure.org/2008,5029)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2008, 599
  • BauR 2008, 1196
  • VergabeR 2008, 513
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-410/04

    ANAV - Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentlicher Nahverkehrsdienst - Vergabe

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 4 O 201/06
    Sind der auch in den Art. 12, 43 und 49 EGV zum Ausdruck kommende Gleichbehandlungsgrundsatz und das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dahin auszulegen, dass die für öffentliche Stellen daraus abgeleiteten Transparenzpflichten, für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einem angemessenen Grad von Öffentlichkeit den Wettbewerb zu öffnen und die Nachprüfbarkeit hinsichtlich einer unparteiischen Durchführung des Vergabeverfahrens zu ermöglichen (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Dezember 2000 - C-324/98 - Telaustria, Rn. 60-62; vom 21. Juli 2005 - C-231/03 - Coname, Rn. 17-22; vom 13. Oktober 2005 - C-458/03 - Parking Brixen, Rn. 46-50; vom 6. April 2006 - C-410/04 - ANAV, Rn. 21; vom 13. September 2007 - C- 260/04 - Komm./Italien, Rn. 24), es dem nationalen Recht gebieten, dem unterlegenen Wettbewerber einen Anspruch auf Unterlassung einer bevorstehenden Verletzung dieser Pflichten und/oder auf Unterlassung der Fortsetzung einer solchen Pflichtverletzung zu gewähren?.

    Auf die Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Transparenzgebots im Sinne der Vorlagefrage Nr. 1 können sich jedenfalls bei gänzlichem Ausbleiben eines nach diesem Gebot erforderlichen Wettbewerbs - hier hinsichtlich der Verhandlungen zur Vereinbarung einer Vertragsänderung bzw. eines Nachunternehmerwechsels - auch Inländer berufen, weil in diesem Verstoß auch eine potentielle Diskriminierung zu Lasten von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten läge, die daran gehindert werden, von der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit Gebrauch zu machen (vgl. EuGH Urteile v. 21. Juli 2005 - C-231/03 - Coname, Rn. 17; v. 13. Oktober 2005 - C-458/03 - Parking Brixen, Rn. 55; vom 6. April 2006 - C-410/04 - ANAV, Rn. 20).

    Insoweit käme es darauf an, ob dann, wenn ein Wettbewerb einem angemessenen Grad von Öffentlichkeit auch gegenüber Unternehmen anderer Mitgliedstaaten zu öffnen ist, stets eine Nachprüfbarkeit hinsichtlich einer unparteiischen Durchführung des Vergabeverfahren folgen muss, oder ob die Pflicht zur Nachprüfbarkeit aus der Sicht des europäischen Gemeinschaftsrechts entfällt, wenn sich für den Wettbewerb keine Unternehmen anderer Mitgliedsstaaten melden (vgl. dazu EuGH Urteil vom 06.04.2006 - C-410/04 - ANAV, Rn. 20).

  • EuGH, 06.07.1982 - 188/80

    Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 4 O 201/06
    Die Transparenzpflichten bei der Vergabe von Dienstleistungskonzession begründen sich aus dem primären Gemeinschaftsrecht, welches nach Ansicht des Gerichts jedenfalls hinsichtlich des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Verbots zur Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gemäß Art. 86 Abs. 1 EGV auch für öffentliche Unternehmen gilt (vgl. EuGH Urteile vom 30.04.1974 - C-155/73 - Sacchi, Rn. 14; vom 06.07.1982 - C-188/80 - Transparenzrichtlinie, Rn. 12; Grabitz/Hilf/Pernice/Wernicke, Das Recht der Europäischen Union, Art. 86 EGV, Rn. 52 mwN.; a.A. Streinz/Koenig/Kühling, EUV/EGV, Art. 86 EGV, Rn. 33).

    150 aa) Der Begriff des öffentlichen Unternehmens wird zwar in Art. 2 Abs. 1 b und Abs. 2 und der Transparenzrichtlinie 80/723/EWG definiert bzw. indiziert, jedoch nur für den Anwendungsbereich dieser Richtlinie und nicht für Art. 86 Abs. 1 EGV selbst (vgl. EuGH Urteil vom 06.07.1982 - C-188/80 - Rn. 24).

  • BGH, 21.02.2006 - X ZR 39/03

    Rechtsfolgen der Ausschreibung nach VOB/A durch einen Privaten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 4 O 201/06
    a) Mit den Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten für die Vermarktung der Werbeflächen und der Lieferung von Toilettenanlagen vom 5. Januar 2005 und 28. Juli 2005 begründete die Beklagte zu 2 mit der Klägerin jeweils ein vorvertragliches Schuldverhältnis gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB (vgl. BGHZ 139, 259 unter III 1; BGH NJW-RR 2006, 963, Rn. 10 mwN.).

    b) Dieses vorvertragliche Schuldverhältnis begründet nur dann dem europäischen Vergaberecht entsprechende Vergabepflichten, wenn der Ausschreibende ein öffentlicher Auftraggeber ist oder ausdrücklich das Vertrauen in die Befolgung der für einen öffentlichen Auftraggeber geltenden Vergaberegeln erweckt hat (vgl. BGH NJW-RR 2006, 963, Rn. 11).

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 4 O 201/06
    Sind der auch in den Art. 12, 43 und 49 EGV zum Ausdruck kommende Gleichbehandlungsgrundsatz und das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dahin auszulegen, dass die für öffentliche Stellen daraus abgeleiteten Transparenzpflichten, für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einem angemessenen Grad von Öffentlichkeit den Wettbewerb zu öffnen und die Nachprüfbarkeit hinsichtlich einer unparteiischen Durchführung des Vergabeverfahrens zu ermöglichen (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Dezember 2000 - C-324/98 - Telaustria, Rn. 60-62; vom 21. Juli 2005 - C-231/03 - Coname, Rn. 17-22; vom 13. Oktober 2005 - C-458/03 - Parking Brixen, Rn. 46-50; vom 6. April 2006 - C-410/04 - ANAV, Rn. 21; vom 13. September 2007 - C- 260/04 - Komm./Italien, Rn. 24), es dem nationalen Recht gebieten, dem unterlegenen Wettbewerber einen Anspruch auf Unterlassung einer bevorstehenden Verletzung dieser Pflichten und/oder auf Unterlassung der Fortsetzung einer solchen Pflichtverletzung zu gewähren?.

    Auf die Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Transparenzgebots im Sinne der Vorlagefrage Nr. 1 können sich jedenfalls bei gänzlichem Ausbleiben eines nach diesem Gebot erforderlichen Wettbewerbs - hier hinsichtlich der Verhandlungen zur Vereinbarung einer Vertragsänderung bzw. eines Nachunternehmerwechsels - auch Inländer berufen, weil in diesem Verstoß auch eine potentielle Diskriminierung zu Lasten von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten läge, die daran gehindert werden, von der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit Gebrauch zu machen (vgl. EuGH Urteile v. 21. Juli 2005 - C-231/03 - Coname, Rn. 17; v. 13. Oktober 2005 - C-458/03 - Parking Brixen, Rn. 55; vom 6. April 2006 - C-410/04 - ANAV, Rn. 20).

  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 4 O 201/06
    Sind der auch in den Art. 12, 43 und 49 EGV zum Ausdruck kommende Gleichbehandlungsgrundsatz und das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dahin auszulegen, dass die für öffentliche Stellen daraus abgeleiteten Transparenzpflichten, für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einem angemessenen Grad von Öffentlichkeit den Wettbewerb zu öffnen und die Nachprüfbarkeit hinsichtlich einer unparteiischen Durchführung des Vergabeverfahrens zu ermöglichen (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Dezember 2000 - C-324/98 - Telaustria, Rn. 60-62; vom 21. Juli 2005 - C-231/03 - Coname, Rn. 17-22; vom 13. Oktober 2005 - C-458/03 - Parking Brixen, Rn. 46-50; vom 6. April 2006 - C-410/04 - ANAV, Rn. 21; vom 13. September 2007 - C- 260/04 - Komm./Italien, Rn. 24), es dem nationalen Recht gebieten, dem unterlegenen Wettbewerber einen Anspruch auf Unterlassung einer bevorstehenden Verletzung dieser Pflichten und/oder auf Unterlassung der Fortsetzung einer solchen Pflichtverletzung zu gewähren?.

    Auf die Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Transparenzgebots im Sinne der Vorlagefrage Nr. 1 können sich jedenfalls bei gänzlichem Ausbleiben eines nach diesem Gebot erforderlichen Wettbewerbs - hier hinsichtlich der Verhandlungen zur Vereinbarung einer Vertragsänderung bzw. eines Nachunternehmerwechsels - auch Inländer berufen, weil in diesem Verstoß auch eine potentielle Diskriminierung zu Lasten von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten läge, die daran gehindert werden, von der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit Gebrauch zu machen (vgl. EuGH Urteile v. 21. Juli 2005 - C-231/03 - Coname, Rn. 17; v. 13. Oktober 2005 - C-458/03 - Parking Brixen, Rn. 55; vom 6. April 2006 - C-410/04 - ANAV, Rn. 20).

  • OLG Bremen, 20.07.2000 - 2 Verg 1/00
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 4 O 201/06
    In der deutschen Rechtsprechung wurde hinsichtlich eines Nachunternehmeraustauschs nach Abgabe des Angebots, aber vor Zuschlag, sowohl entschieden, dass dies zulässig sei (vgl. OLG Bremen, Beschluss v. 20.07.2000 - 2 Verg 1/00 - BauR 2001, 94), als auch, dass ein solcher Austausch unzulässig sei (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 05.05.2004 - Verg 10/04 - OLGR Düsseldorf, 2004, 315 unter A 2 a).
  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 4 O 201/06
    Diese Aufgaben gehören zu denjenigen, die von privaten Unternehmen nicht vollständig in dem aus Gründen der öffentlichen Gesundheit und des Umweltschutzes erforderlichen Umfang erfüllt werden können, weshalb der Staat auf sie einen entscheidenden Einfluss behalten möchte (vgl. EuGH Urteil vom 10.11.1998 - C-360/96 - Arnhem und Rheden/BFI, Rn. 51-53).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 4 O 201/06
    a) Mit den Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten für die Vermarktung der Werbeflächen und der Lieferung von Toilettenanlagen vom 5. Januar 2005 und 28. Juli 2005 begründete die Beklagte zu 2 mit der Klägerin jeweils ein vorvertragliches Schuldverhältnis gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB (vgl. BGHZ 139, 259 unter III 1; BGH NJW-RR 2006, 963, Rn. 10 mwN.).
  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 4 O 201/06
    Gleichwohl sieht das Gericht auch unter Berücksichtigung der Erwägungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften in seinem Urteil vom 3. Oktober 2000 - C-380/98 - University of Cambridge - diese Umsätze als eine öffentliche Finanzierung an, denn der Begriff des öffentlichen Auftraggebers ist funktionell zu verstehen (vgl. EuGH Urteil vom 13.12.2007 - C-337/06 - Bayerischer Rundfunk, Rn. 37).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-380/98

    University of Cambridge

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 4 O 201/06
    Gleichwohl sieht das Gericht auch unter Berücksichtigung der Erwägungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften in seinem Urteil vom 3. Oktober 2000 - C-380/98 - University of Cambridge - diese Umsätze als eine öffentliche Finanzierung an, denn der Begriff des öffentlichen Auftraggebers ist funktionell zu verstehen (vgl. EuGH Urteil vom 13.12.2007 - C-337/06 - Bayerischer Rundfunk, Rn. 37).
  • EuGH, 30.04.1974 - 155/73

    Sacchi

  • OLG Bremen, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Anteil der vom Bieter selbst auszuführenden Leistungen; Ausschluß eines Angebots)

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 10/04

    Bindung des Bieters an die Benennung eines Nachunternehmers

  • EuGH, 18.07.2007 - C-503/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

  • BGH, 30.01.1958 - III ZR 174/56

    Rechtsmittel

  • OLG Rostock, 05.02.2003 - 17 Verg 14/02

    Ausschreibungspflicht der Änderung eines bereits abgeschlossenen öffentlichen

  • RG, 11.04.1901 - VI 443/00

    Illoyale Handlungen.; Klage auf Unterlassung.

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - Verg 12/06

    Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags zur Konzession

  • BGH, 27.11.1963 - V ZR 201/61

    Reichsgaragenordnung als Schutzgesetz

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96

    Edis

  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes

  • EuGH, 13.09.2007 - C-260/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 181/62
  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

  • RG, 05.01.1905 - VI 38/04

    Klage auf Unterlassung widerrechtlicher Handlungen

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