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LG Frankfurt/Main, 28.03.2012 - 3-08 O 174/11 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 14.07.1987 - IX ZR 57/86
Auskunftsanspruch des Abtretungsempfänger gegen den Grundschuldgläubiger
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.03.2012 - 8 O 174/11
Ein auf § 242 BGB gegründetes Auskunftsrecht ist gegeben, wenn dem Berechtigten ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach zusteht, er in entschuldbarer Weise über den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich zur Vorbereitung und Durchführung seines Zahlungsanspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann, der Verpflichtete sie unschwer zu geben vermag und zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten eine besondere rechtliche Beziehung besteht (BGH NJW-RR 1987, 1296).