Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 2-13 S 117/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,10791
LG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 2-13 S 117/21 (https://dejure.org/2022,10791)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.04.2022 - 2-13 S 117/21 (https://dejure.org/2022,10791)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. April 2022 - 2-13 S 117/21 (https://dejure.org/2022,10791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,10791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Folgen einer Versäumung der Anfechtungsfrist (IMR 2022, 296)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 13 S 117/21
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof bereits für den umgekehrten Fall des Übergangs von einer Klage gegen den Verband zu einer Klage gegen seine übrigen Mitglieder entschieden, dass es sich hierbei um einen Parteiwechsel handelt (vgl. BGH, NJW 2010, 446, Rdnr. 11).

    Allerdings wahrte nach der Rechtsprechung des BGH bis zur WEG-Reform durch das WEMoG (grdl. BGH NZM 2010, 46 (47); bestätigend ZWE 2011, 215; NZM 2011, 315; 2010, 406) eine Klage gegen den Verband die Klagefrist für die Anfechtungsklage gegen die übrigen Eigentümer, wenn innerhalb der Klagefrist der Verwalter angegeben und die namentliche Bezeichnung der richtigerweise zu verklagenden übrigen Wohnungseigentümer einschließlich der Nennung einer ladungsfähigen Anschrift (BGH NZM 2011, 779 (780)) bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wurde.

    Daher sah der BGH die Interessen an der Verteidigung auch dann gewahrt, wenn die Klage der WEG zugestellt wurde (BGH NJW 2010, 446).

  • BGH, 30.09.2021 - V ZR 258/20

    Ist eine Beschlussanfechtungsklage vor dem 1. Dezember 2020 bei Gericht anhängig

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 13 S 117/21
    Eine analoge Anwendung des § 48 Abs. 5 WEG auch insoweit (vgl. BGH NZM 2021, 934) kommt mangels eines vor dem 1.12.2020 anhängigen Gerichtsverfahrens nicht in Betracht.
  • LG Frankfurt/Main, 08.03.2022 - 9 S 45/21

    Streitwert für Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung?

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 13 S 117/21
    Ob hieran unter Geltung des neuen WEG-Rechts festzuhalten ist (so LG Frankfurt, Beschluss vom 8.3.2022 - 2-09 S 45/21) bedarf daher keiner Entscheidung.
  • BGH, 09.02.2017 - V ZR 188/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 13 S 117/21
    Da hier die maßgeblichen Beschlüsse noch vor dem 1.12.2020 gefasst worden sind und daher der Beschluss der Abrechnung und des Wirtschaftsplans sich noch nach altem Recht richtete, ist weiter die Rechtsprechung des BGH (ZWE 2017, 331) maßgeblich, wonach das maßgebliche Einzelinteresse der auf den Kläger entfallende Abrechnungsbetrag ist.
  • BGH, 21.01.2011 - V ZR 140/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Fristwahrende Klage auf Ungültigerklärung eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 13 S 117/21
    Allerdings wahrte nach der Rechtsprechung des BGH bis zur WEG-Reform durch das WEMoG (grdl. BGH NZM 2010, 46 (47); bestätigend ZWE 2011, 215; NZM 2011, 315; 2010, 406) eine Klage gegen den Verband die Klagefrist für die Anfechtungsklage gegen die übrigen Eigentümer, wenn innerhalb der Klagefrist der Verwalter angegeben und die namentliche Bezeichnung der richtigerweise zu verklagenden übrigen Wohnungseigentümer einschließlich der Nennung einer ladungsfähigen Anschrift (BGH NZM 2011, 779 (780)) bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wurde.
  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 64/20

    Berechnung von Stimmverhältnissen im WEG bei Vorhandensein von mehreren Wohnungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 13 S 117/21
    Insoweit ist, da der Mangel weder die Teilnahme- und Mitwirkungsrechte der Eigentümer in gravierender Weise aushebelt, noch eine systematische - sondern nur einmalige - Missachtung der Regeln der Verwaltung vorliegt, eine Kausalität des Ladungsmangels erforderlich (vgl. BGH NZM 2021, 236 Rn. 14).
  • BGH, 17.01.2006 - XI ZB 4/05

    Nachweis der rechtzeitigen Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 13 S 117/21
    Die unverschuldete Fristversäumung muss entweder offensichtlich sein oder innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist glaubhaft gemacht werden (MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, ZPO § 236 Rn. 24; BGH NJW 2006, 1518).
  • BGH, 05.03.2010 - V ZR 62/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Parteiwechsels bei Umstellung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 13 S 117/21
    Allerdings wahrte nach der Rechtsprechung des BGH bis zur WEG-Reform durch das WEMoG (grdl. BGH NZM 2010, 46 (47); bestätigend ZWE 2011, 215; NZM 2011, 315; 2010, 406) eine Klage gegen den Verband die Klagefrist für die Anfechtungsklage gegen die übrigen Eigentümer, wenn innerhalb der Klagefrist der Verwalter angegeben und die namentliche Bezeichnung der richtigerweise zu verklagenden übrigen Wohnungseigentümer einschließlich der Nennung einer ladungsfähigen Anschrift (BGH NZM 2011, 779 (780)) bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wurde.
  • BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10

    Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 13 S 117/21
    Hieran fehlt es aber, wenn der Kläger die Eigentümer verklagt, die Klage aber gegen den Verband zu richten ist (vgl. BGH NJW 2011, 1453).
  • BGH, 02.07.2021 - V ZR 201/20

    Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen Unternehmens

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 13 S 117/21
    Zwar ist zutreffend, dass die neugegründete GmbH nicht Verwalterin war, da ein Übergang der Verwalterstellung nach § 125 UmwG nicht vorgenommen wurde (dazu BGH ZWE 2021, 410).
  • LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10

    Zum Rechtsschutzinteresse bei inhaltsgleichem Zweitbeschluss

  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Klagefristwahrung durch

  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

  • LG Frankfurt/Main, 02.02.2023 - 13 S 60/22

    Beschlüsse auf "Ein-Personen-Versammlung" sind nur anfechtbar!

    Beschlüsse wegen eines Ladungsmangels sind aber regelmäßig nicht nichtig; vielmehr sind sie nach zutreffender Auffassung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nur anfechtbar (vgl. BGH NJW 2012, 3571 Rn. 5; NJW 2013, 3098 Rn. 18; NJW 2011, 3237 Rn. 33; s.a. Kammer ZWE 2022, 287 Rn. 17; LG München I ZWE 2022, 170 Rn. 48; BeckOK WEG/Bartholome, 50. Ed. 30.9.2022, WEG § 24 Rn. 96, 97; Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 24 Rn. 12; zum Gesellschaftsrecht BGH NZG 2016, 552).
  • LG Frankfurt/Main, 06.02.2023 - 13 T 1/23

    Keine Vorschüsse, die auf falschem Verteilerschlüssel beruhen

    Welche Folgen ein gleichwohl gefasster Beschluss zeitigt, kann hier jedoch dahinstehen, denn auch die Vorschüsse, betreffend derer eine Beschlusskompetenz nach altem und neuen Recht bestand (für Teilnichtigkeit soweit nicht die Vorschüsse betroffen sind daher Kammer ZWE 2022, 287 Rn. 7), entsprechen nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.
  • LG Karlsruhe, 06.12.2022 - 11 T 168/22

    Bindung an fehlerhafte richterliche Rubrumsgestaltung bei Kostenfestsetzung in

    Vor der BGH-Entscheidung war die Frage, wie mit neuen Anfechtungsklagen gegen die übrigen Eigentümer umzugehen ist, heftig umstritten (vgl. etwa LG Frankfurt/Main, IMR 2022, 296; LG Itzehoe, IMR 2022, 380; LG München I, IMR 2022, 421).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht