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   LG Frankfurt/Main, 28.06.2019 - 2-33 O 248/18   

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https://dejure.org/2019,60820
LG Frankfurt/Main, 28.06.2019 - 2-33 O 248/18 (https://dejure.org/2019,60820)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.06.2019 - 2-33 O 248/18 (https://dejure.org/2019,60820)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Juni 2019 - 2-33 O 248/18 (https://dejure.org/2019,60820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Individualabrede sticht stets (unwirksame) doppelte Schriftformklausel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Salvatorische Klausel ist (auch in einem Fertighausbauvertrag) unwirksam! (IBR 2020, 1059)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Individualabrede sticht stets (unwirksame) doppelte Schriftformklausel! (IBR 2020, 1058)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82

    Anwaltsabmahnung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.06.2019 - 33 O 248/18
    Danach muss sich der Kläger zur Erfüllung seines Verbandszwecks grundsätzlich selbst mit den hierfür notwendigen Mitteln versehen und zumindest so ausgestattet sein, dass er typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende verbraucherfeindliche Praktiken selbst erkennen und abmahnen kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 1984 - I ZR 45/82, NJW 1984, 2525 - Anwaltsabmahnung).

    Beauftragt ein Verband oder eine qualifizierte Einrichtung im Sinne des § 3 Abs. 1 UKlaG einen Anwalt für die erste Abmahnung, so geschieht dies regelmäßig im eigenen, nicht im fremden Interesse (vgl. Bornkamm, a.a.O., Rn. 97, unter Hinw. auf BGH, GRUR 1984, 691, 692, (OLG Stuttgart, a.a.O., Rdnr. 36).

  • OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 178/13

    Abmahnung nach Grundsatzentscheidung - Unterlassungsklage einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.06.2019 - 33 O 248/18
    (OLG Stuttgart, Urteil vom 11. September 2014 - 2 U 178/13 -, juris, Rn. 32ff).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2020 - 29 U 146/19

    Zahlreiche Klauseln nach dem neuen Bauvertragsrecht unwirksam

    unter teilweiser Änderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.06.2019 (Aktenzeichen: 2-33 O 248/18) der Beklagten bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festgesetzten Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an dem Geschäftsführer des Beklagten, zu untersagen, in Bauverträgen mit Verbrauchern die nachfolgenden (in Anführungszeichen gesetzten) oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden und sich bei bestehenden Verträgen darauf zu berufen:.

    die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. Juni 2019, Az.: 2-33 O 248/18, zurückzuweisen.

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. Juni 2019, Az.: 2-33 O 248/18, dahingehend abzuändern, dass die Klage auch hinsichtlich der Ziffern 8 und 10 der Klageschrift vom 13. Juli 2018 abgewiesen wird.

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