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   LG Frankfurt/Main, 28.07.2004 - 2-2 O 391/03   

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https://dejure.org/2004,36834
LG Frankfurt/Main, 28.07.2004 - 2-2 O 391/03 (https://dejure.org/2004,36834)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.07.2004 - 2-2 O 391/03 (https://dejure.org/2004,36834)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - 2-2 O 391/03 (https://dejure.org/2004,36834)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte handschriftliche Angabe des Nettopreises mit dem Zusatz "zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer"; Wirksamkeit einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingung vorformulierten Dauer einer Laufzeit ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81

    Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2004 - 2 O 391/03
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Unterlassungsklagen auch bei Verstoß gegen allgemein zwingendes Recht zulässig sind (BGH NJW 83, 1322).
  • LG Hildesheim, 21.09.1988 - 7 S 192/88
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2004 - 2 O 391/03
    Ein Verbraucher wird in seiner Dispositionsfreiheit dadurch unangemessen benachteiligt, dass er 10 Jahre lang - damit etwa für die Lebensdauer des Geräts - am Vertrag festgehalten wird, wenn er nicht hat kaufen wollen (LG Hildesheim NJW-RR 89, 56; LG Frankfurt NJW-RR 88, 503).
  • LG Frankfurt/Main, 24.11.1987 - 8 S 50/87
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2004 - 2 O 391/03
    Ein Verbraucher wird in seiner Dispositionsfreiheit dadurch unangemessen benachteiligt, dass er 10 Jahre lang - damit etwa für die Lebensdauer des Geräts - am Vertrag festgehalten wird, wenn er nicht hat kaufen wollen (LG Hildesheim NJW-RR 89, 56; LG Frankfurt NJW-RR 88, 503).
  • BGH, 01.07.1970 - VIII ZR 24/69

    Klagebefugnis des Vorbehaltseigentümers

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2004 - 2 O 391/03
    Das Druckmittel steht im Widerspruch zum Wesen des Eigentumsvorbehalts, der nicht die Kaufpreisforderung, sondern die Rechte des Verkäufers bei Auflösung des Kaufvertrages sichern soll (BGHZ 54, 214).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 230/04

    Formularmäßiger Miet- bzw. Kaufvertrag für Heizungs- und

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.07.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 2-2 O 391/03 - wird zurückgewiesen.

    teilweise abändernd die Klage abzuweisen, soweit die Beklagte durch Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 28.07.2004 (Az.: 2/2 O 391/03) wie folgt verurteilt worden ist:.

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