Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 28.07.2004 - 2-2 O 391/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte handschriftliche Angabe des Nettopreises mit dem Zusatz "zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer"; Wirksamkeit einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingung vorformulierten Dauer einer Laufzeit ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.07.2004 - 2-2 O 391/03
- OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 230/04
- BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05
- LG Stuttgart, 02.05.2019 - 11 O 242/18
- OLG Stuttgart, 30.01.2020 - 2 U 199/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81
Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2004 - 2 O 391/03
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Unterlassungsklagen auch bei Verstoß gegen allgemein zwingendes Recht zulässig sind (BGH NJW 83, 1322). - LG Hildesheim, 21.09.1988 - 7 S 192/88
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2004 - 2 O 391/03
Ein Verbraucher wird in seiner Dispositionsfreiheit dadurch unangemessen benachteiligt, dass er 10 Jahre lang - damit etwa für die Lebensdauer des Geräts - am Vertrag festgehalten wird, wenn er nicht hat kaufen wollen (LG Hildesheim NJW-RR 89, 56; LG Frankfurt NJW-RR 88, 503). - LG Frankfurt/Main, 24.11.1987 - 8 S 50/87
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2004 - 2 O 391/03
Ein Verbraucher wird in seiner Dispositionsfreiheit dadurch unangemessen benachteiligt, dass er 10 Jahre lang - damit etwa für die Lebensdauer des Geräts - am Vertrag festgehalten wird, wenn er nicht hat kaufen wollen (LG Hildesheim NJW-RR 89, 56; LG Frankfurt NJW-RR 88, 503). - BGH, 01.07.1970 - VIII ZR 24/69
Klagebefugnis des Vorbehaltseigentümers
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2004 - 2 O 391/03
Das Druckmittel steht im Widerspruch zum Wesen des Eigentumsvorbehalts, der nicht die Kaufpreisforderung, sondern die Rechte des Verkäufers bei Auflösung des Kaufvertrages sichern soll (BGHZ 54, 214).
- OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 230/04
Formularmäßiger Miet- bzw. Kaufvertrag für Heizungs- und …
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.07.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 2-2 O 391/03 - wird zurückgewiesen.teilweise abändernd die Klage abzuweisen, soweit die Beklagte durch Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 28.07.2004 (Az.: 2/2 O 391/03) wie folgt verurteilt worden ist:.