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   LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 2-20 O 51/21   

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https://dejure.org/2021,64135
LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 2-20 O 51/21 (https://dejure.org/2021,64135)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.12.2021 - 2-20 O 51/21 (https://dejure.org/2021,64135)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Dezember 2021 - 2-20 O 51/21 (https://dejure.org/2021,64135)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 138 ZPO, § 3 MaBV, § 641 BGB

  • baurechtsiegen.de

    Bauträgervertrag - Abnahme mit Sachverständigem - Mängelaufnahme in Gutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abnahme mit Sachverständigem: Auch Mängel im Gutachten sind Protokollmängel!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 28.07.2020 - VI ZR 300/18

    Bestreiten nicht berücksichtigt: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt!

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21
    Die Folge ist im Rahmen der konkreten Behauptungslast, dass die Klägerin ein gleich "konkretes / detailreiches" Niveau der maßgeblichen Tatsachen behaupten muss, um der Geständnisfiktion von § 138 III ZPO zu entgehen (BGH NJW-RR 2020, 1320; Zöller/ Greger , 34. Aufl. 2022, § 138 ZPO, Rn. 8 f.; MüKo-ZPO/ Prütting , 6. Aufl. 2020, § 286 ZPO, Rn. 106).

    Der BGH verlangt zwar nicht, dass die Gegenpartei einem mit Expertenwissen unterlegten Vortrag nicht mit ebenso fachkundiger Entkräftung entgegentreten muss (BGH NJW-RR 2020, 1320), gleichwohl ist zu verlangen, dass die Gegenpartei - hier die Klägerin - konkret darlegt, weshalb sie von einer Sanierbarkeit des Fensters ohne Austausch ausgehe; dies hat sie nicht getan.

  • OLG Hamburg, 28.09.2018 - 11 U 128/17

    Anforderungen an einen Bedenkenhinweis in Bezug auf eine unzureichende

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21
    Da ein Fenster, welches auszutauschen ist, weil sichtbare Einbrände im Glas vorhanden sind, nicht den mit dem Vertrag verfolgten Zweck - der Herstellung eines mangelfreien Werks - nicht erreicht und das Werk seine vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht erfüllt (vgl. dazu im Allgemeinen OLG Hamburg NJW-RR 2019, 336, 339 f.).

    Auch Auffälligkeiten / optische Verunstaltungen an einem Werk können einen Mangel darstellen (OLG Hamburg NJW-RR 2019, 336, 339 f.; OLG Köln ZfBR 2002, 256; Dauner-Lieb/Langen/ Langen/Raab , 4. Aufl. 2021, § 633, Rn. 36); wobei das Gericht an dieser Stelle hervorheben möchte, dass es sich vorliegend um die Frage der Fälligkeit der Vergütung aus dem Vertrag handelt und nicht um etwaige Gewährleistungsrechte im Rahmen von § 634 BGB - gleichwohl sind die Wertungen zur Bestimmung des Begriffs der wesentlichen Mangelhaftigkeit aus § 633 BGB heranzuziehen, da der Vertrag hierzu keine gesonderten Angaben enthält, wann von einer (wesentlichen) Mangelhaftigkeit auszugehen ist.

  • OLG Hamm, 24.03.2003 - 17 U 88/02

    Abnahmefähigkeit trotz optischen Mangels

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21
    Unabhängig von der Funktionalität dürfte in diesem Fall ein wesentlicher Mangel aufgrund der optischen Gestaltung vorliegen, wenn der Besteller eine "Fassade wie sonst üblich" wünschte (inzidenter nimmt dies z. B. auch das OLG Hamm NJW-RR 2003, 965 an, welches die Frage, ob ein optischer Mangel abstrakt wesentlich sein kann, stillschweigend wohl voraussetzt und nur im konkreten Fall verneinte).

    Das Gericht verkennt nicht, dass die Rechtsprechung annimmt, dass ein lediglich optischer Mangel eines Werks der Abnahmefähigkeit nicht entgegensteht, wenn der Mangel die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt (OLG Hamm NJW-RR 2003, 965; so wohl auch MüKo-BGB/ Busche , 8. Aufl. 2020, § 640, Rn. 63; Kleine-Möller/Merl/Glöckner/ Merl/Hummel , Handbuch Baurecht, 6. Aufl. 2019, § 14, Rn. 206).

  • OLG Brandenburg, 29.04.2009 - 4 U 85/07

    Bauvertrag: Schlüssige Abnahme durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme und

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21
    Unwesentlich ist demgegenüber ein Mangel oder eine fehlende Restleistung, wenn es dem Besteller zumutbar ist, die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäße Erfüllung anzunehmen und das Interesse des Bestellers an einer Beseitigung verbliebener Mängel vor Abnahme im Einzelfall nicht schützenswert erscheint (BGH NJW 1996, 1280; OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 957) - z. B. bei geringfügigen, vernachlässigbaren Mängeln.

    Maßgebend für die Beurteilung sind hierbei Art und Umfang der noch ausstehenden Restleistungen und der vorhandenen Mängel sowie ihre konkreten Auswirkungen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien (OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 957).

  • LG Düsseldorf, 14.04.2015 - 7 O 115/15

    Unwirksame Vereinbarung betreffend die Fälligkeit der sog. Fertigstellungsrate

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21
    Dies hat regelmäßig einen hohen Indizwert dafür, dass die Parteien den Sinngehalt der jeweiligen MaBV-Regelung zum konkreten Vertragsgegenstand machen möchten (vgl. z. B. OLG München, Beschl. v. 28.01.2019 - 28 U 3555/18 Bau, Rn. 84 [juris], welches diese Frage gar nicht erst aufwirft und die Maßgeblichkeit der MaBV stillschweigend annimmt; vergleichbar ist auch LG Düsseldorf, Urt. v. 14.04.2015 - 7 O 115/15), wobei gleichwohl der Vertragstext noch Anhaltspunkte dafür beinhalten kann, dass eben nicht nur § 3 II MaBV maßgeblich ist.

    Insoweit liegt eine "vollständige Fertigstellung" daher nicht vor, wenn noch eine Mangelhaftigkeit besteht, die nicht lediglich belanglos ist, sodass die Geltendmachung des Mangels die Grenze von § 242 BGB erreichen würde (KG Berlin BeckRS 2019, 16527 und OLG Hamm BeckRS 2008, 10111; wohl noch strenger BGH NJW 2012, 56 Rn. 23, welches das OLG München BeckRS 2011, 26173 in dem Aspekt zur Fertigstellungsrate bestätigt; die Mängel, die das OLG München feststellte sind als nicht wesentlich einzustufen; ähnlich auch LG Düsseldorf, Urt. v. 14.04.2015 - 7 O 115/15, Rn. 72; LG Heidelberg, Urt. v. 28.03.2014 - 3 O 309/13, Rn. 22; wohl auch OLG Celle BauR 2018, 851 - keine vollständige Fertigstellung, wenn Mängel feststellbar sind; OLG Hamm DNotZ 1994, 870).

  • OLG München, 28.01.2019 - 28 U 3555/18

    Übergabe nur nach Abnahme und Zahlung: Klausel unwirksam!

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21
    Was vereinbart ist, ergibt sich durch Auslegung des Vertrags als sinnvolles Ganzes (OLG München, Beschl. v. 28.01.2019 - 28 U 3555/18 Bau, Rn. 91 [juris]).

    Dies hat regelmäßig einen hohen Indizwert dafür, dass die Parteien den Sinngehalt der jeweiligen MaBV-Regelung zum konkreten Vertragsgegenstand machen möchten (vgl. z. B. OLG München, Beschl. v. 28.01.2019 - 28 U 3555/18 Bau, Rn. 84 [juris], welches diese Frage gar nicht erst aufwirft und die Maßgeblichkeit der MaBV stillschweigend annimmt; vergleichbar ist auch LG Düsseldorf, Urt. v. 14.04.2015 - 7 O 115/15), wobei gleichwohl der Vertragstext noch Anhaltspunkte dafür beinhalten kann, dass eben nicht nur § 3 II MaBV maßgeblich ist.

  • BGH, 27.10.2011 - VII ZR 84/09

    Bauträgervertrag aus dem Jahre 2003: Verweigerung der Zahlung einer nach

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21
    Insoweit liegt eine "vollständige Fertigstellung" daher nicht vor, wenn noch eine Mangelhaftigkeit besteht, die nicht lediglich belanglos ist, sodass die Geltendmachung des Mangels die Grenze von § 242 BGB erreichen würde (KG Berlin BeckRS 2019, 16527 und OLG Hamm BeckRS 2008, 10111; wohl noch strenger BGH NJW 2012, 56 Rn. 23, welches das OLG München BeckRS 2011, 26173 in dem Aspekt zur Fertigstellungsrate bestätigt; die Mängel, die das OLG München feststellte sind als nicht wesentlich einzustufen; ähnlich auch LG Düsseldorf, Urt. v. 14.04.2015 - 7 O 115/15, Rn. 72; LG Heidelberg, Urt. v. 28.03.2014 - 3 O 309/13, Rn. 22; wohl auch OLG Celle BauR 2018, 851 - keine vollständige Fertigstellung, wenn Mängel feststellbar sind; OLG Hamm DNotZ 1994, 870).

    Das Gericht vertritt insoweit die Auffassung, dass die Abnahmereife (und damit die Beseitigung der wesentlichen Mängel) nicht vorliegen muss (so aber wohl OLG Schleswig NZBau 2020, 376, 379; OLG München, Beschl. v. 11.03.2020 - 28 U 4568/19 Bau; OLG Düsseldorf BauR 2003, 93; wohl inzidenter auch BGH NZBau 2012, 34 und NJW 2010, 1284; Karczewski , NZBau 2018, 328).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2011 - 23 U 87/09

    Rückforderung überhöhter Raten in einem Bauträgervertrag

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass es sich vorliegend um die letzte - und betragsmäßig betrachtet geringste -Rate handelt, sodass bei einer Gesamtbetrachtung des Vertrags mit aller Gewerke vergleichsweise kleinere Mangelhaftigkeiten der kleinsten Rate im Wege einer Wesentlichkeit entgegenstehen können als bei größeren Raten (vgl. z.B. OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 28762 - das Oberlandesgericht Düsseldorf versagte die sogenannte Fensterrate in Höhe von 11, 2% aufgrund einiger Mängel an den Fenstern).
  • BGH, 15.06.2000 - VII ZR 30/99

    Hilfsweise Geltendmachung des Anspruchs auf Abschlagszahlung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21
    Ein wesentlicher Mangel liegt nach der Auffassung des Gerichts vor, wenn der Mangel nach Art, Umfang und/oder Auswirkung von solchem Gewicht ist, dass dem Besteller vor dem Hintergrund der zugrundeliegenden vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung die Übernahme des Bauwerkes nicht zugemutet werden kann (vgl. BGH BauR 2000, 1482 [1483]).
  • OLG Nürnberg, 17.05.2021 - 13 U 365/21

    Klage unmittelbar auf Werklohnzahlung bei Abnahmereife möglich

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21
    Berücksichtigt man hierbei, dass ein Zahlungsantrag des Unternehmers / Bauträgers auf die letzte Rate regelmäßig konkludent auch immer bedeutet, dass die Rate fällig sei und damit Abnahmereife vorliege (die Werklohnklage also inzidenter ein Abnahmeverlangen darstellt; so wohl auch OLG Nürnberg NJW-RR 2021, 948), ist die zusätzliche Feststellung auf Eintritt der Abnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht ohne weitere Anhaltspunkte dahingehend auszulegen, dass im Zweifel ein anderer Zeitpunkt maßgeblich sein soll; denn dann hätte es zumindest für den Zahlungsantrags keines weiteren Feststellungsantrags bedurft, da dieser zumindest teilweise vorliegend auch das Gemeinschaftseigentum mit der "vollständigen Fertigstellung" erfasst.
  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 129/94

    Instandhaltung von Verglasung and gemeinschaftlichem und Sondereigentum

  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von

  • OLG Köln, 23.10.2001 - 3 U 21/01

    Baurecht: Verlegung nicht farbbeständiger Betonsteine als Werkmangel

  • LG München I, 23.06.2016 - 11 O 10314/16

    AGB-Kontrolle eines Bauträgervertrages zur Übergabeverpflichtung im Rahmen einer

  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 117/12

    Zur Haftung für die Unfallfreiheit eines bei einem Autokauf vom Händler in

  • BGH, 17.08.2010 - I ZR 153/08

    Anhörungsrüge: Grenzen der Hinweispflicht des Gerichts bei mangelnder

  • AG Köln, 30.07.1986 - 203 C 550/85

    Haftung des Vermieters für Wasserschäden im Keller aufgrund eines fehlenden

  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 26/95

    Berufung auf fehlerhafte Abnahme bei geringfügigen Mängeln

  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

  • OLG Stuttgart, 09.11.2004 - 12 U 127/04

    Bauträgervertrag: Ausschluss eines Rückzahlungsanspruchs gegen den Bauträger

  • OLG München, 11.03.2020 - 28 U 4568/19

    Berufung, Mangel, Gutachten, Technik, Sondereigentum, Hinweis, Anlage,

  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

  • KG, 07.05.2019 - 21 U 139/18

    Rücktritt vom Bauträgervertrag: Fristsetzung mit Zuvielforderung; Unerheblichkeit

  • OLG Saarbrücken, 26.04.2000 - 1 U 702/99

    Fälligkeit von Raten eines Bauträgervertrages

  • LG Heidelberg, 28.03.2014 - 3 O 309/13

    Bauträgervertrag über eine zu errichtende Eigentumswohnung: Auslegung einer

  • BGH, 09.05.2019 - VII ZR 154/18

    Frage zur fehlenden Abnahmeerklärung und daher des fehlenden Eintritts der

  • BGH, 12.05.2016 - VII ZR 171/15

    Bauträgervertrag: Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht bei Mängeln an neu

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 21 U 16/02

    Fälligkeit der Vergütung beim Bauträgervertrag

  • OLG Hamm, 24.09.1993 - 12 U 175/92

    Was heißt "Vollständige Fertigstellung"?

  • BGH, 08.12.2009 - XI ZR 181/08

    Umfang des Sicherungszwecks einer gem. § 7 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung

  • OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18

    Liegen wesentliche Mängel vor, kann die Fertigstellungsrate zurückverlangt

  • OLG Hamm, 03.07.2007 - 21 U 14/07

    Vollständige Fertigstellung eines Bauwerkes als Fälligkeitsvoraussetzung der

  • BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94

    Zulässigkeit einer Klage auf Abnahme eines Werks; Anforderungen an die Billigung

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