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   LG Frankfurt/Main, 29.01.2018 - 2-13 S 72/17   

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LG Frankfurt/Main, 29.01.2018 - 2-13 S 72/17 (https://dejure.org/2018,6766)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.01.2018 - 2-13 S 72/17 (https://dejure.org/2018,6766)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. Januar 2018 - 2-13 S 72/17 (https://dejure.org/2018,6766)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    (Nach)zahlungen auf Hausgelder sind nicht in den Einzelabrechnungen der anderen Wohnungseigentümer als Einnahmen zu verteilen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Jahresabrechnung darf nur die Abrechnungsspitze, aber keine rückständigen Hausgelder ausweisen; § 28 WEG

  • mietrechtsiegen.de

    WEG-Jahresabrechnung - Verteilung von Hausgeld-Nachzahlungen auf Einzelabrechnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachzahlungen von Hausgeld gehören in die Gesamtabrechnung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zahlungen auf Hausgelder einer WEG nicht in Einzelabrechnungen als Einnahmen zu verteilen

Verfahrensgang

  • AG Kassel - 803 C 5232/16
  • LG Frankfurt/Main, 29.01.2018 - 2-13 S 72/17
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12

    Wohnungseigentum: Notwendiger Inhalt einer Gesamtjahresabrechnung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.01.2018 - 13 S 72/17
    Die Verbuchung in der Gesamtabrechnung im Jahr der Einnahme entspricht den Vorgaben des BGH (BGH NJW 2014, 145 [BGH 11.10.2013 - V ZR 271/12] ).

    Es besteht zwar die Möglichkeit die tatsächlichen Zahlungen auf die Hausgeldzahlungsverpflichtungen informatorisch mitzuteilen (BGH NZM 2014, 79 [BGH 11.10.2013 - V ZR 271/12] ).

    Demzufolge besteht nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2014, 145 [BGH 11.10.2013 - V ZR 271/12] ) im Falle einer periodenfremden Nachzahlung von Hausgeld eines anderen Eigentümers kein Anspruch aus der Gesamtabrechnung, in der diese Zahlung berücksichtigt ist, dass sie an die einzelnen Eigentümer ausgekehrt wird.

  • LG Frankfurt/Main, 31.05.2017 - 13 S 135/16

    Beschlussfassung über Jahresabrechnung umfasst auch Abrechnungsspitze!

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.01.2018 - 13 S 72/17
    ... Insoweit ist mit der Einzelabrechnung anhand der verteilungsrelevanten Einnahmen und Ausgaben und Abgleich mit dem Wirtschaftsplan die Abrechnungsspitze zu ermitteln (näher dazu Kammer ZWE 2017, 321).
  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 189/16

    Wohnungseigentumssache: Erforderlichkeit einer Übersicht über die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.01.2018 - 13 S 72/17
    Dieses Ergebnis entspricht auch den Vorgaben der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH Urteil vom 27.10.2017, V ZR 189/16).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.1999 - 11 Wx 76/99

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach vorbehaltloser Entlastung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.01.2018 - 13 S 72/17
    der Erkennbarkeit tragen die Wohnungseigentümer die Feststellungslast (Niedenführ, Niedenführ/Vandenhouten WEG § 28 Rn. 247; OLG Karlsruhe NZM 2000, 298 [OLG Karlsruhe 03.12.1999 - 11 Wx 76/99] ).
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.01.2018 - 13 S 72/17
    Durch den Beschluss über die nachfolgende Jahresabrechnung soll hinsichtlich etwaiger Hausgeldrückstände kein neuer Anspruch begründet werden (BGH NJW 1996, 725).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.01.2018 - 13 S 72/17
    Dies kann in einem Vertrauensbeweis mit Blick auf die künftige Zusammenarbeit gesehen werden (BGH NJW 2003, 3126 [BGH 17.07.2003 - V ZB 11/03] ).
  • LG Frankfurt/Main, 09.08.2018 - 13 T 73/18

    Für die Streitwertbemessung bei der Anfechtung einer Jahresabrechnung sind

    Da diese allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht auf die Eigentümer zu verteilen sind (BGH NJW 2014, 145 , Kammer ZWE 2018, 272), sondern insoweit in der Einzelabrechnung die Zahlungen lediglich informatorischen Gehalt haben (BGH MZM 2014, 79), ist es nicht angemessen, diese Werte bei der Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten an dem Bestand oder Nichtbestand der Jahresabrechnung in gleicher Weise zu berücksichtigen, wie die Ausgaben.
  • AG Rheinberg, 10.05.2022 - 12 C 85/21
    Dies ist Allgemeinen dann der Fall, wenn gegen den Verwalter Schadenersatzansprüche in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten (BGH NJW 2010, 2127 Rn. 19; LG Frankfurt a. M. ZWE 2018, 272 Rn. 16) oder wenn ein tatsächliches Verhalten gebilligt wird, das einen schwerwiegenden und eindeutigen Gesetzesverstoß oder einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Wohnungseigentümer darstellt (Hügel/Elzer, WEG 3. Aufl. 2021, § 28 Rn. 361).
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