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LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 2-13 O 160/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 2-13 O 160/16
- OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 1 U 107/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.10.1990 - IX ZR 211/89
Wirksamkeit einer nach Ablauf der Vollziehungsfrist eines Arrestbefehls …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 13 O 160/16
Wie der Bundesgerichtshof insoweit entschieden hat, ist es zwar nicht erforderlich, dass innerhalb der Monatsfrist mit der Vollstreckungsmaßnahme selbst begonnen werden muss, wenn es zu der Vollstreckung ohne vom Arrestgläubiger zu verantwortende Verzögerungen kommt (BGH NJW 1991, 496 [BGH 25.10.1990 - IX ZR 211/89] ). - OLG Dresden, 19.09.2016 - 5 U 566/16
Zulässigkeit des Widerspruchs gegen eine Arrestanordnung; Anforderungen an die …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.03.2017 - 13 O 160/16
Die hierdurch eintretende Verfahrensverzögerung beruht auf einem Verhalten der Aufhebungsbeklagten und hat seine Ursache nicht im Verantwortungsbereich des Vollstreckungsorgans, dies führt dazu, dass die Frist des § 929 Abs. 2 ZPO nicht mehr gewahrt ist (vgl. auch OLG Dresden MDR 2017, 113 [OLG Dresden 19.09.2016 - 5 U 566/16] ).
- OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 1 U 107/17
Wahrung der Vollziehungsfrist
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30.03.2017 zu Az. 2-13 O 160/16 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.