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   LG Frankfurt/Main, 30.09.2019 - 2-16 S 183/18, 2 C 1453/17 (20)   

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https://dejure.org/2019,57482
LG Frankfurt/Main, 30.09.2019 - 2-16 S 183/18, 2 C 1453/17 (20) (https://dejure.org/2019,57482)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.09.2019 - 2-16 S 183/18, 2 C 1453/17 (20) (https://dejure.org/2019,57482)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. September 2019 - 2-16 S 183/18, 2 C 1453/17 (20) (https://dejure.org/2019,57482)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Saarbrücken, 15.07.2016 - 13 S 51/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beweis der unfallbedingten Verletzung bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.09.2019 - 16 S 183/18
    Der Arbeitgeber kann einen nach § 6 Abs. 1 EFZG übergegangenen Anspruch daher nur mit Erfolg durchsetzen, wenn er den Vollbeweis nach § 286 ZPO erbringt, dass unfallbedingt ein Verletzungsbild eingetreten ist, welches die Arbeitsunfähigkeit kausal nach sich gezogen hat (KG, Urteil vom 26.07.2001 - 12 U 1529/00, Rn. 14 juris; LG Saarbrücken, Urt. v. 15.07.2016, - 13 S 51/16, Rn. 16 juris, LG Nürnberg-Fürth, NJW 2016, LG Fulda, Urt. v. 14.04.2011 - 1 S 142/09, Rn. 23f juris, jew. m. w. N.).

    Im Hinblick auf die Ursache und die Art der Arbeitsunfähigkeit entfaltet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aber gerade keine Rechtswirkungen, da sie sich hierauf bereits ihrem Inhalt nach nicht bezieht (LG Saarbrücken, Urt. v. 15.07.2016, - 13 S 51/16, Rn. 16 juris m.wN.).

    Insoweit bezieht sich die Entscheidung aber erkennbar nur auf den Anwendungsbereich des § 287 ZPO im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität, der im Streitfall nicht betroffen ist (OLG München, Urteil vom 21.05.2010 - 10 U 1748/07, juris; LG Saarbrücken, Urt. v. 15.07.2016, - 13 S 51/16, Rn. 16 juris Vuia, NJW 2016, 1456, 1457), weil die haftungsbegründenden Umstände, namentlich die Verletzungen des Geschäftsführers, unstreitig waren.

  • BGH, 13.08.2013 - VI ZR 389/12

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatz des auf den Zeitraum der unfallbedingten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.09.2019 - 16 S 183/18
    Dieses Verständnis der Entscheidung vom 16.10.2001 wird nicht zuletzt durch das zeitlich später ergangene Urteil des VI. Zivilsenats vom 13.08.2013 - VI ZR 389/12 zit. n. juris - bestätigt.

    Dort ließ der Senat gerade unbeanstandet, dass das Berufungsgericht den Beweismaßstab des § 286 ZPO für den Nachweis einer unfallbedingten Verletzung des Arbeitnehmers bei der Geltendmachung des Verdienstausfalls durch den Arbeitgeber nach § 6 Abs. 1 EFZG herangezogen hat und stellte klar, dass auch ein Verletzungsverdacht nach dem Beweismaßstab des § 286 ZPO einer Verletzung nicht gleich steht (BGH Urt. v. 13.08.2013 - VI ZR 389/12 Rn. 8, 11 zit n. juris).

  • BGH, 16.10.2001 - VI ZR 408/00

    Erstattungsfähigkeit des an den Geschäftsführer einer GmbH aufgrund bestrittener

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.09.2019 - 16 S 183/18
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.10.2001 - VI ZR 408/00 (NJW 2002, 128f) steht der eingangs geschilderten Notwendigkeit des Vollbeweises nicht entgegen.

    (BGH NJW 2002, 128, 129, vgl. auch Grüneberg in: Palandt, 77. Aufl. 2018, Vor § 249 BGB Rn. 13).

  • BGH, 27.02.2019 - VIII ZR 255/17

    Berufungsverfahren in Zivilsachen: Pflichtgemäßes Ermessen hinsichtlich der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.09.2019 - 16 S 183/18
    Dementsprechend ist ein Tatrichter, dem die erforderliche Sachkunde zur Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage fehlt und der davon absehen will, von Amts wegen gemäß § 144 ZPO sachverständige Hilfe in Anspruch zu nehmen, grundsätzlich nur gehalten, die beweisbelastete Partei auf die Notwendigkeit eines Beweisantrags nach § 403 ZPO hinzuweisen (BGH NJW-RR 2019, 719, 720f.).

    In einem solchen Fall stellt es sich nicht als ermessensfehlerhaft dar, wenn der Tatrichter von der Einholung eines Sachverständigengutachtens absieht, denn die Durchführung des Zivilprozesses einschließlich der Beweiserhebung ist von dem Grundsatz der Parteiherrschaft geprägt (BGH NJW-RR 2019, 719, 721).

  • LG Fulda, 14.04.2011 - 1 S 142/09

    Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet keine Beweislastumkehr im Prozess

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.09.2019 - 16 S 183/18
    Der Arbeitgeber kann einen nach § 6 Abs. 1 EFZG übergegangenen Anspruch daher nur mit Erfolg durchsetzen, wenn er den Vollbeweis nach § 286 ZPO erbringt, dass unfallbedingt ein Verletzungsbild eingetreten ist, welches die Arbeitsunfähigkeit kausal nach sich gezogen hat (KG, Urteil vom 26.07.2001 - 12 U 1529/00, Rn. 14 juris; LG Saarbrücken, Urt. v. 15.07.2016, - 13 S 51/16, Rn. 16 juris, LG Nürnberg-Fürth, NJW 2016, LG Fulda, Urt. v. 14.04.2011 - 1 S 142/09, Rn. 23f juris, jew. m. w. N.).

    Bei in diesem Rahmen, unabhängig von der späteren Diagnose durch den Arzt, entstandenen Fahrtkosten, handelt es sich stets um erstattungsfähige, in einen Schaden umschlagende Aufwendungen (vgl. LG Fulda, Urteil vom 14. April 2011 - 1 S 142/09 -, Rn. 23, juris).

  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 1748/07

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Vermutung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.09.2019 - 16 S 183/18
    Insoweit bezieht sich die Entscheidung aber erkennbar nur auf den Anwendungsbereich des § 287 ZPO im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität, der im Streitfall nicht betroffen ist (OLG München, Urteil vom 21.05.2010 - 10 U 1748/07, juris; LG Saarbrücken, Urt. v. 15.07.2016, - 13 S 51/16, Rn. 16 juris Vuia, NJW 2016, 1456, 1457), weil die haftungsbegründenden Umstände, namentlich die Verletzungen des Geschäftsführers, unstreitig waren.
  • KG, 26.07.2001 - 12 U 1529/00

    Umlackierungskosten und sämtliche Umbaukosten gehören zum ersatzfähigen Schaden

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.09.2019 - 16 S 183/18
    Der Arbeitgeber kann einen nach § 6 Abs. 1 EFZG übergegangenen Anspruch daher nur mit Erfolg durchsetzen, wenn er den Vollbeweis nach § 286 ZPO erbringt, dass unfallbedingt ein Verletzungsbild eingetreten ist, welches die Arbeitsunfähigkeit kausal nach sich gezogen hat (KG, Urteil vom 26.07.2001 - 12 U 1529/00, Rn. 14 juris; LG Saarbrücken, Urt. v. 15.07.2016, - 13 S 51/16, Rn. 16 juris, LG Nürnberg-Fürth, NJW 2016, LG Fulda, Urt. v. 14.04.2011 - 1 S 142/09, Rn. 23f juris, jew. m. w. N.).
  • LG Verden, 29.10.2003 - 2 S 222/03

    Anspruch auf Verdienstausfall nach ärztlicher Krankschreibung; Erfordernis des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.09.2019 - 16 S 183/18
    Nicht überzeugt ist die Kammer von der im Urteil des Landgerichts Verden, (Urt. v. 29.10.2003, Az. 2 S 222/03) vertretenen Rechtsansicht, wonach der Arbeitgeber seiner im Regressprozess aus übergangenem Recht bestehenden Darlegungslast bereits dann genüge, wenn er darlegt, dass der Arbeitnehmer durch den Unfall zum Arztbesuch veranlasst wurde, die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird und der Arbeitnehmer während der bescheinigten Zeit der Arbeitsunfähigkeit nicht gearbeitet hat (LG Verden, Urt. v. 29.10.2003, Az. 2 S 222/03, ZfSch 2004, 207, 208; ähnlich Pardey in: Geigel, Haftpflichtprozess, 27. Aufl. 2015, Kap 9 Rn. 24, der den Beweis eines bestimmten Diagnoseinhalts nicht für erforderlich hält, sondern den Beweis des Vorliegens einer irgendwie gearteten Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung für ausreichend erachtet).
  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 726/96

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ab ersten Tag der Erkrankung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.09.2019 - 16 S 183/18
    Sie begründet eine tatsächliche Vermutung, dass der Arbeitnehmer infolge Krankheit arbeitsunfähig war (BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 726/96 -, Rn. 13 juris).
  • KG, 27.02.2003 - 12 U 8408/00

    HWS-Verletzung beim Kfz-Unfall: Kein Anscheinsbeweis für unfallbedingte

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.09.2019 - 16 S 183/18
    Das Landgericht Verden begründet diese Rechtsprechung mit einem Verweis auf eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 27.03.2003, Az.: 12 U 8408/00 (NZV 2003, 281), in welcher dieses dem Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz für die Fahrtkosten zu Ärzten unabhängig vom tatsächlichen Vorliegen einer HWS-Erkrankung zusprach.
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