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   LG Frankfurt/Main, 31.05.2006 - 2-06 O 288/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3312
LG Frankfurt/Main, 31.05.2006 - 2-06 O 288/06 (https://dejure.org/2006,3312)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 31.05.2006 - 2-06 O 288/06 (https://dejure.org/2006,3312)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 2-06 O 288/06 (https://dejure.org/2006,3312)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Der Vertrieb und die Bewerbung einer Software zur Umgehung eines Kopierschutzes stellt eine unzulässige Wettbewerbsbeeinträchtigung dar. In der Herstellung einer analogen Kopie bei bestehendem Kopierschutz einer digitalen Datei liegt keine Umgehung einer wirksamen ...

  • openjur.de

    §§ 95, 95a, 97 UrhG
    Napster DirectCut

  • Telemedicus

    Keine Urheberrechtsverletzung bei "analoger Lücke"

Kurzfassungen/Presse (7)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kein Kopierschutzrecht bei analogen Kopien

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verlinkung auf illegale Kopiersoftware in redaktionellem Beitrag verboten

  • heise.de (Pressebericht, 18.07.2006)

    Urteil bestätigt Existenz der "analogen Lücke" im Urheberrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Umgehungssoftware von Kopierschutz wettbewerbswidrig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Umgehung eines Kopierschutzes nicht urheberrechts- aber wettbewerbswidrig

  • beck.de (Leitsatz)

    Verbreitung von «Umgehungs»-Software für gebührenpflichtigen Online-Musikanbieter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umgehungssoftware von Kopierschutz wettbewerbswidrig

Besprechungen u.ä. (2)

  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die analoge Lücke und Wege, sie zu stopfen

  • ius-it.de (Entscheidungsbesprechung)

    Im Kopierschutzrecht des Urherberrechtsgesetzes besteht eine analoge Lücke

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 766
  • ZUM 2006, 881
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.05.2006 - 6 O 288/06
    Jedenfalls bei behindernden Wettbewerbshandlungen genügt es, dass die Parteien durch eine Handlung miteinander in Wettbewerb getreten sind, auch wenn ihre Unternehmen im Übrigen unterschiedlichen Branchen angehören (BGH GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker; vgl. auch BGH GRUR 1990, 375, 376 - Steuersparmodell).

    Es kommt deshalb nur darauf an, dass sich die Parteien mit ihren Produkten an den gleichen Kundenkreis wenden (vgl. BGH GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker; OLG Frankfurt, NJW 1996, 264).

    So verhält es sich bei dem Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, die geeignet sind, Dritten einen unberechtigten kostenlosen Zugang zu einer entgeltlich angebotenen Leistung zu verschaffen (vgl. BGH GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker; OLG Frankfurt, NJW 1996, 264).

  • OLG Frankfurt, 13.06.1995 - 6 U 14/95

    Piratenkarte zur Entschlüsselung von Pay-TV-Programmen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.05.2006 - 6 O 288/06
    Es kommt deshalb nur darauf an, dass sich die Parteien mit ihren Produkten an den gleichen Kundenkreis wenden (vgl. BGH GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker; OLG Frankfurt, NJW 1996, 264).

    So verhält es sich bei dem Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, die geeignet sind, Dritten einen unberechtigten kostenlosen Zugang zu einer entgeltlich angebotenen Leistung zu verschaffen (vgl. BGH GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker; OLG Frankfurt, NJW 1996, 264).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.05.2006 - 6 O 288/06
    Unter einer wettbewerbswidrigen Behinderung ist eine Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten des Mitbewerbers zu verstehen (vgl. BGH GRUR 2001, 1061 - Mitwohnzentrale.de).
  • BGH, 07.12.1989 - I ZR 3/88

    Steuersparmodell

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.05.2006 - 6 O 288/06
    Jedenfalls bei behindernden Wettbewerbshandlungen genügt es, dass die Parteien durch eine Handlung miteinander in Wettbewerb getreten sind, auch wenn ihre Unternehmen im Übrigen unterschiedlichen Branchen angehören (BGH GRUR 2004, 877, 879 - Werbeblocker; vgl. auch BGH GRUR 1990, 375, 376 - Steuersparmodell).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2001 - 6 W 120/01

    Wettbewerbsrecht - Eilverfahren - Anspruch auf Nennung von Herstellern und

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.05.2006 - 6 O 288/06
    Ein Anspruch auf Drittauskunft kann, da die entsprechenden Vorschriften der Sonderschutzrechte nicht analogiefähig sind, nur im Klagewege geltend gemacht werden (OLG Frankfurt, NJOZ 2002, 1113).
  • OLG Hamburg, 24.06.2009 - 5 U 165/08

    Urheberrecht: Indiz für eine Umgehung technischer Schutzmaßnahmen durch den

    Es ist vielmehr auf die Situation eines durchschnittlichen Benutzers abzustellen, der durch die technischen Schutzmechanismen von Verletzungen des Urheberrechts abgehalten werden kann (LG Frankfurt a. M. MMR 2006, 766, 767; LG München MMR 2008, 192, 194 ; Schippan ZUM 2006, 853, 861; Arlt 77; Brinkel 75; Gutman K&R 2003, 491, 492; Hoeren MMR 2000, 515, 520 ; Klickermann MMR 2007, 7, 11 ; Kröger CR 2001, 316, 321 ; Mayer EuZW 2002, 325, 328 ; Schricker/ Götting § 95 a Rn. 22; Stadler JurPC Web-Dok.
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