Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 31.10.2019 - 5/9 Qs OWi 70/19, 5-9 Qs OWi 70/19, 5/09 Qs OWi 70/19, 5-09 Qs OWi 70/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Zustellung an den Betroffenen, Information des Verteidigers, Wiedereinsetzung
- IWW
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Wiedereinsetzung bei wegen unterlassener Benachrichtigung des Verteidigers versäumter Einspruchsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wenn der Verteidiger keine Info über eine Zustellung erhält: Wiedereinsetzung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14
Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.10.2019 - 9 QsOWi 70/19
Denn bei der in § 145a Abs. 3 Satz 2 StPO normierten Unterrichtungspflicht handelt es sich nach allgemeiner Meinung nur um eine Ordnungsvorschrift (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO § 145a Rn. 14; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.12.1981 - 3 Ws 820/81 - beck-online; KG, Beschluss vom 09.01.2014- 2 Ws 2/14- 141 AR 692/13 - beck-online BeckRS 2014, 1 0367), so dass der Lauf der Einspruchsfrist in Gang gesetzt wurde.Diese Vorschrift dient dem gesetzlichen Zweck, dem bevollmächtigten Verteidiger die Fristenkontrolle zu übertragen, so dass sich der Betroffene darauf verlassen können soll, dass der Verteidiger Kenntnis von der Zustellung der Entscheidung erhält, nach der er sich ohne zusätzliche Rückfragen bei dem Betroffenen richten kann (vgl. KG, Beschluss vom 09.01.2014- 2 Ws 2/14- 141 AR 692/13 - beck-online BeckRS 2014, 10367 - m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11 .12.1981 - 3 Ws 820/81 - beck-online).
Demgemäß begründet das Unterbleiben der Benachrichtigung des Verteidigers die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Fristversäumnis darauf beruht und nicht besondere Umstände vorliegen, die dem Betroffenen Anlass geben mussten, für die Einhaltung der Frist auch selbst Sorge zu tragen (KG, Beschluss vom 09.01.2014 - 2 Ws 2/14- 141 AR 692/13 - beck-online BeckRS 2014, 10367; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.12.1981 - 3 Ws 820/81 - beck-online; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.07.2009 - 4 Ws 127/09 - beck-online BeckRS 2009, 20732;… Karlsruher Kommentar - Willnow, StPO § 145a Rn. 6).
- OLG Frankfurt, 11.12.1981 - 3 Ws 820/81
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.10.2019 - 9 QsOWi 70/19
Denn bei der in § 145a Abs. 3 Satz 2 StPO normierten Unterrichtungspflicht handelt es sich nach allgemeiner Meinung nur um eine Ordnungsvorschrift (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO § 145a Rn. 14; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.12.1981 - 3 Ws 820/81 - beck-online; KG, Beschluss vom 09.01.2014- 2 Ws 2/14- 141 AR 692/13 - beck-online BeckRS 2014, 1 0367), so dass der Lauf der Einspruchsfrist in Gang gesetzt wurde.Diese Vorschrift dient dem gesetzlichen Zweck, dem bevollmächtigten Verteidiger die Fristenkontrolle zu übertragen, so dass sich der Betroffene darauf verlassen können soll, dass der Verteidiger Kenntnis von der Zustellung der Entscheidung erhält, nach der er sich ohne zusätzliche Rückfragen bei dem Betroffenen richten kann (vgl. KG, Beschluss vom 09.01.2014- 2 Ws 2/14- 141 AR 692/13 - beck-online BeckRS 2014, 10367 - m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11 .12.1981 - 3 Ws 820/81 - beck-online).
Demgemäß begründet das Unterbleiben der Benachrichtigung des Verteidigers die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Fristversäumnis darauf beruht und nicht besondere Umstände vorliegen, die dem Betroffenen Anlass geben mussten, für die Einhaltung der Frist auch selbst Sorge zu tragen (KG, Beschluss vom 09.01.2014 - 2 Ws 2/14- 141 AR 692/13 - beck-online BeckRS 2014, 10367; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.12.1981 - 3 Ws 820/81 - beck-online; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.07.2009 - 4 Ws 127/09 - beck-online BeckRS 2009, 20732;… Karlsruher Kommentar - Willnow, StPO § 145a Rn. 6).
- OLG Stuttgart, 13.07.2009 - 4 Ws 127/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterbliebene Benachrichtigung des …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.10.2019 - 9 QsOWi 70/19
Demgemäß begründet das Unterbleiben der Benachrichtigung des Verteidigers die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Fristversäumnis darauf beruht und nicht besondere Umstände vorliegen, die dem Betroffenen Anlass geben mussten, für die Einhaltung der Frist auch selbst Sorge zu tragen (KG, Beschluss vom 09.01.2014 - 2 Ws 2/14- 141 AR 692/13 - beck-online BeckRS 2014, 10367; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.12.1981 - 3 Ws 820/81 - beck-online; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.07.2009 - 4 Ws 127/09 - beck-online BeckRS 2009, 20732;… Karlsruher Kommentar - Willnow, StPO § 145a Rn. 6).