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   LG Frankfurt/Oder, 22.03.2017 - 12 O 166/13   

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LG Frankfurt/Oder, 22.03.2017 - 12 O 166/13 (https://dejure.org/2017,62024)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 22.03.2017 - 12 O 166/13 (https://dejure.org/2017,62024)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 22. März 2017 - 12 O 166/13 (https://dejure.org/2017,62024)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.03.2017 - 12 O 166/13
    Unzulässig ist das Teilurteil dagegen nur, wenn es davon abhängt, wie der Streit über den Rest ausgeht (BGHZ a.a.O. 380), oder wenn die Gefahr widersprechender Entscheidungen besteht (BGH, NJW 2004, 1452).
  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91

    Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.03.2017 - 12 O 166/13
    Ein Teilurteil ist zulässig, wenn dieser Teil selbständig zur Entscheidung reif und von der Entscheidung über den Rest des Rechtsstreits unabhängig ist, sodass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen nicht besteht (BGHZ 120, 376).
  • BGH, 21.08.2014 - VII ZR 24/12

    Gewährleistungsklage wegen Baumängeln an einem neu errichteten Mehrfamilienhaus:

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.03.2017 - 12 O 166/13
    Eine solche Gefahr besteht immer dann, wenn der durch Teilurteil beschiedene Anspruch und der noch rechtshängige Anspruch von gemeinsamen Vorfragen abhängen (BGH, NJW-RR 2014, 1298).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 68/17

    VOB-Vertrag: Auftragnehmerkündigung des Vertrages nach Unterbrechung der

    Die Berufung der Klägerin und der Drittwiderbeklagten gegen das Teilurteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 22.03.2017, Az. 12 O 166/13, wird zurückgewiesen.
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