Rechtsprechung
LG Frankfurt/Oder, 05.02.2019 - 13 O 76/18 |
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 05.02.2019 - 13 O 76/18
- OLG Brandenburg, 21.05.2019 - 4 U 45/19
- OLG Brandenburg, 08.07.2019 - 4 U 45/19
- OLG Brandenburg, 07.08.2019 - 4 U 45/19
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 08.07.2019 - 4 U 45/19
Zur Haftung eines Grundstückseigentümers für Sturzunfall einer Fußgängerin auf …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 5. Februar 2019 zum Aktenzeichen 13 O 76/18 wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 5. Februar 2019 zum Aktenzeichen 13 O 76/18 ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- OLG Brandenburg, 07.08.2019 - 4 U 45/19 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 5. Februar 2019 zum Aktenzeichen 13 O 76/18 wird zurückgewiesen.
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 5. Februar 2019 zum Aktenzeichen 13 O 76/18 ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.