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   LG Frankfurt/Oder, 09.03.2020 - 23 Wi KLs 1/18   

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LG Frankfurt/Oder, 09.03.2020 - 23 Wi KLs 1/18 (https://dejure.org/2020,11376)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 09.03.2020 - 23 Wi KLs 1/18 (https://dejure.org/2020,11376)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 09. März 2020 - 23 Wi KLs 1/18 (https://dejure.org/2020,11376)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 09.03.2020 - 23 Wi KLs 1/18
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr. vgl. zum Ganzen zB BSGE 120, 99).

    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. der selbstständigen Tätigkeit setzt dabei voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (BSGE 120, 99).

    Vielmehr finden im Rahmen der von der Rechtsprechung herangezogenen Lehre vom Gesamtbild (z.B. BSGE 120, 99) stetig mehr Faktoren Berücksichtigung (vgl. Segebrecht in: Schlegel/Voelzke, juris PK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 7 Abs. 1 SGB IV, Rn. 93 ff., der insgesamt 30 relevante Faktoren auflistet, zuletzt BSG NZS 2017, 664 ff. mit der Honorarhöhe als weiteres Kriterium).

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 09.03.2020 - 23 Wi KLs 1/18
    Jedenfalls hat das Bundesverfassungsgericht zum Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG ausgeführt, jedermann solle vorhersehen können, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht sei (2 BvR 2559/08, Rn. 70 zitiert nach juris).

    Es ist zwar anerkannt, dass die Rechtsprechung gehalten ist, Unklarheiten über den Anwendungsbereich von Strafnormen durch Präzisierung und Konkretisierung im Wege der Auslegung nach Möglichkeit auszuräumen (sog. Präzisierungsgebot, BVerfG 2 BvR 2559/08).

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 09.03.2020 - 23 Wi KLs 1/18
    Vielmehr finden im Rahmen der von der Rechtsprechung herangezogenen Lehre vom Gesamtbild (z.B. BSGE 120, 99) stetig mehr Faktoren Berücksichtigung (vgl. Segebrecht in: Schlegel/Voelzke, juris PK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 7 Abs. 1 SGB IV, Rn. 93 ff., der insgesamt 30 relevante Faktoren auflistet, zuletzt BSG NZS 2017, 664 ff. mit der Honorarhöhe als weiteres Kriterium).
  • BGH, 24.06.2015 - 1 StR 76/15

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitnehmers;

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 09.03.2020 - 23 Wi KLs 1/18
    Arbeitgeber ist danach derjenige, dem der Arbeitnehmer nicht selbständige Dienste gegen Entgelt leistet und zu dem er in einem Verhältnis persönlicher Abhängigkeit steht, wobei besondere Bedeutung dem Weisungsrecht sowie der Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers zukommt (BGH NStZ 2015, 648).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - L 8 R 862/15

    Sozialrechtliche Versicherungspflicht; Statusfeststellungsverfahren; Kurierfahrer

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 09.03.2020 - 23 Wi KLs 1/18
    Auch zu der im vorliegenden Verfahren maßgeblichen Frage der beitragsrechtlichen Beurteilung von Kurierfahrern hat es unterschiedliche Rechtsprechung gegeben (vgl. SG Düsseldorf, Urteil v. 13.3.2003, S 26 (8, 9] RJ 67/98; BAG, Urteil v. 27.6.2001, 5 AZR 561/99; LAG Köln, Beschluss v. 24.8.1999, 11 TA 240/99; LSG Düsseldorf, Urteil v. 7.12.2016, L 8 R 862/15).
  • BAG, 27.06.2001 - 5 AZR 561/99

    Kurierdienstfahrer

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 09.03.2020 - 23 Wi KLs 1/18
    Auch zu der im vorliegenden Verfahren maßgeblichen Frage der beitragsrechtlichen Beurteilung von Kurierfahrern hat es unterschiedliche Rechtsprechung gegeben (vgl. SG Düsseldorf, Urteil v. 13.3.2003, S 26 (8, 9] RJ 67/98; BAG, Urteil v. 27.6.2001, 5 AZR 561/99; LAG Köln, Beschluss v. 24.8.1999, 11 TA 240/99; LSG Düsseldorf, Urteil v. 7.12.2016, L 8 R 862/15).
  • LAG Köln, 24.08.1999 - 11 Ta 240/99

    Rechtsweg; et-et-Fall; Status; Frachtführer

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 09.03.2020 - 23 Wi KLs 1/18
    Auch zu der im vorliegenden Verfahren maßgeblichen Frage der beitragsrechtlichen Beurteilung von Kurierfahrern hat es unterschiedliche Rechtsprechung gegeben (vgl. SG Düsseldorf, Urteil v. 13.3.2003, S 26 (8, 9] RJ 67/98; BAG, Urteil v. 27.6.2001, 5 AZR 561/99; LAG Köln, Beschluss v. 24.8.1999, 11 TA 240/99; LSG Düsseldorf, Urteil v. 7.12.2016, L 8 R 862/15).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 09.03.2020 - 23 Wi KLs 1/18
    Das Bundesverfassungsgericht hat die der Arbeitgebereigenschaft zugrunde liegende Bestimmung des § 7 Abs. 1 SGB IV zwar als hinreichend bestimmt angesehen (NJW 1996, 2644), jedoch nur im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtliche Frage der Beitragspflicht.
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 09.03.2020 - 23 Wi KLs 1/18
    Ob das (strengere [BVerfGE 49, 168, 181]) strafrechtliche Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG überhaupt durch ein Tatbestandsmerkmal (Arbeitgeber) gewahrt werden kann, welches nur in der Rechtsfigur des Typus normiert ist (vgl. BVerfG a.a.O.), kann schon grundsätzlich bezweifelt werden.
  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 626/12

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitgebers); Beihilfe

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 09.03.2020 - 23 Wi KLs 1/18
    Zur Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnissen und selbstständigen Tätigkeiten kommt es vorrangig auf die tatsächlichen Verhältnisse, erst dann auf die vertraglichen Vereinbarungen und Bezeichnungen an (BGH NStZ-RR 2013, 278; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 266a, Rz. 4 und 4 a. m.w.N.).
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