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   LG Frankfurt/Oder, 09.03.2022 - 22 Qs 4/22   

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LG Frankfurt/Oder, 09.03.2022 - 22 Qs 4/22 (https://dejure.org/2022,12037)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 09.03.2022 - 22 Qs 4/22 (https://dejure.org/2022,12037)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 09. März 2022 - 22 Qs 4/22 (https://dejure.org/2022,12037)
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  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 608/19

    Zulässigkeit der Revision (keine Berücksichtigung sonstiger Rechts- und

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 09.03.2022 - 22 Qs 4/22
    Nach der Rechtsprechung können die Entscheidungsgründe - ohne Auswirkungen auf den Entscheidungstenor - nur aus verfassungsrechtlichen Gründen und nur in engen Grenzen eine Nachteilhaftigkeit begründen, insbesondere dann, wenn sie diskreditierenden oder stigmatisierenden Inhalts sind (BVerfGE 6, 7, 9; 28, 151, 160 f.; 140, 42; BGH, Beschl. v. 21.04.2004 - 2 BvR 581/04; Beschl. v. 28.01.2020 - 4 StR 608/19, Rn. 3).
  • OLG München, 30.06.1981 - 1 Ws 550/81
    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 09.03.2022 - 22 Qs 4/22
    Sie liegt vor, wenn die ergangene Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Beschwerdeführer enthält, seine Rechte und geschützten Interessen also eine unmittelbare Beeinträchtigung erlitten haben (BGH NJW 1955, 639; BGH wistra 1999, 347; OLG München NJW 1981, 2208; KG v. 11.7.2014, 2 Ws 252/14 - 141 AR 316/14; BeckOK-StPO/ Cirener , 31. Ed., § 296 Rn. 7; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, Vor § 296 Rn. 9; KK-StPO, Vor § 296 StPO Rn. 5).
  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 09.03.2022 - 22 Qs 4/22
    Nach der Rechtsprechung können die Entscheidungsgründe - ohne Auswirkungen auf den Entscheidungstenor - nur aus verfassungsrechtlichen Gründen und nur in engen Grenzen eine Nachteilhaftigkeit begründen, insbesondere dann, wenn sie diskreditierenden oder stigmatisierenden Inhalts sind (BVerfGE 6, 7, 9; 28, 151, 160 f.; 140, 42; BGH, Beschl. v. 21.04.2004 - 2 BvR 581/04; Beschl. v. 28.01.2020 - 4 StR 608/19, Rn. 3).
  • KG, 11.07.2014 - 2 Ws 252/14

    Keine Beschwer durch Entscheidungsgründe

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 09.03.2022 - 22 Qs 4/22
    Sie liegt vor, wenn die ergangene Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Beschwerdeführer enthält, seine Rechte und geschützten Interessen also eine unmittelbare Beeinträchtigung erlitten haben (BGH NJW 1955, 639; BGH wistra 1999, 347; OLG München NJW 1981, 2208; KG v. 11.7.2014, 2 Ws 252/14 - 141 AR 316/14; BeckOK-StPO/ Cirener , 31. Ed., § 296 Rn. 7; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, Vor § 296 Rn. 9; KK-StPO, Vor § 296 StPO Rn. 5).
  • BGH, 21.05.1999 - 2 StR 366/98

    Berechtigung des Konkursverwalter zur Einlegung eines Rechtsmittels im

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 09.03.2022 - 22 Qs 4/22
    Sie liegt vor, wenn die ergangene Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Beschwerdeführer enthält, seine Rechte und geschützten Interessen also eine unmittelbare Beeinträchtigung erlitten haben (BGH NJW 1955, 639; BGH wistra 1999, 347; OLG München NJW 1981, 2208; KG v. 11.7.2014, 2 Ws 252/14 - 141 AR 316/14; BeckOK-StPO/ Cirener , 31. Ed., § 296 Rn. 7; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, Vor § 296 Rn. 9; KK-StPO, Vor § 296 StPO Rn. 5).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 09.03.2022 - 22 Qs 4/22
    Nach der Rechtsprechung können die Entscheidungsgründe - ohne Auswirkungen auf den Entscheidungstenor - nur aus verfassungsrechtlichen Gründen und nur in engen Grenzen eine Nachteilhaftigkeit begründen, insbesondere dann, wenn sie diskreditierenden oder stigmatisierenden Inhalts sind (BVerfGE 6, 7, 9; 28, 151, 160 f.; 140, 42; BGH, Beschl. v. 21.04.2004 - 2 BvR 581/04; Beschl. v. 28.01.2020 - 4 StR 608/19, Rn. 3).
  • BGH, 18.01.1955 - 5 StR 499/54
    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 09.03.2022 - 22 Qs 4/22
    Sie liegt vor, wenn die ergangene Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Beschwerdeführer enthält, seine Rechte und geschützten Interessen also eine unmittelbare Beeinträchtigung erlitten haben (BGH NJW 1955, 639; BGH wistra 1999, 347; OLG München NJW 1981, 2208; KG v. 11.7.2014, 2 Ws 252/14 - 141 AR 316/14; BeckOK-StPO/ Cirener , 31. Ed., § 296 Rn. 7; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, Vor § 296 Rn. 9; KK-StPO, Vor § 296 StPO Rn. 5).
  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 09.03.2022 - 22 Qs 4/22
    Nach der Rechtsprechung können die Entscheidungsgründe - ohne Auswirkungen auf den Entscheidungstenor - nur aus verfassungsrechtlichen Gründen und nur in engen Grenzen eine Nachteilhaftigkeit begründen, insbesondere dann, wenn sie diskreditierenden oder stigmatisierenden Inhalts sind (BVerfGE 6, 7, 9; 28, 151, 160 f.; 140, 42; BGH, Beschl. v. 21.04.2004 - 2 BvR 581/04; Beschl. v. 28.01.2020 - 4 StR 608/19, Rn. 3).
  • BVerfG, 21.04.2004 - 2 BvR 581/04

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde; allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 09.03.2022 - 22 Qs 4/22
    Nach der Rechtsprechung können die Entscheidungsgründe - ohne Auswirkungen auf den Entscheidungstenor - nur aus verfassungsrechtlichen Gründen und nur in engen Grenzen eine Nachteilhaftigkeit begründen, insbesondere dann, wenn sie diskreditierenden oder stigmatisierenden Inhalts sind (BVerfGE 6, 7, 9; 28, 151, 160 f.; 140, 42; BGH, Beschl. v. 21.04.2004 - 2 BvR 581/04; Beschl. v. 28.01.2020 - 4 StR 608/19, Rn. 3).
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