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LG Frankfurt/Oder, 09.11.2004 - 19 T 732/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gleichberechtigter Ausgleich von Auslagen des Gerichts und des Verwalters sowie der Gerichtsgebühren und Verwaltervergütung aus der Gesamtvollstreckungsmasse; Anwendbarkeit des Verteilungsschlüssels aus § 13 Gesamtvollstreckungsordnung (GesO) im Fall des § 19 Abs. 1 Nr. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Oder, 28.10.2004 - 3 IN 338/93
- AG Frankfurt/Oder, 28.10.2004 - 3 N 338/93
- LG Frankfurt/Oder, 09.11.2004 - 19 T 732/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80
Sozialplan
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 09.11.2004 - 19 T 732/03
Eine Ausweitung der Bevorrechtigung oder eine Veränderung der Rangfolge kann wegen des damit verbundenen Eingriffs in Art. 12 GG nur durch den Gesetzgeber, nicht jedoch im Wege der Rechtsfortbildung vorgenommen werden (BVerfG, ZIP 1984, 78; BGH, ZIP 1992, 129).Die gesetzliche Festlegung der Rangfolge von Masseansprüchen sowie von Gesamtvollstreckungsforderungen ist zwingendes Recht (vgl. BVerfG, ZIP 1984, 78 zu Konkursforderungen).