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LG Frankfurt/Oder, 11.12.2018 - 23 Qs 90/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Herausgabe von beschlagnahmten oder auf andere Weise sichergestellter beweglicher Sachen im Strafverfahren: Herausgabevorschrift des § 111 n StPO als Besitzstandsregelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 15.02.2021 - 50 Qs 42/20
Verletzter, letzter Gewahrsamsinhaber, Sicherstellung, gutgläubiger Erwerb
Soweit die entgegenstehende Auffassung bei Vorliegen von Zweifeln jedenfalls in den Fällen, in denen wie hier eine Sicherstellung lediglich zu Beweiszwecken und nicht zum Zwecke einer späteren Einziehung erfolgte, für eine vorrangige Rückgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber gemäß Absatz 1 plädiert (…Spillecke in: Karlsruher Kommentar zu StPO, 8. Aufl. 2019, § 111n Rn.10; LG Rostock, Beschl. v. 9.4.2018 - 18 Qs 32/18, BeckRS 2018, 5785; LG Frankfurt (Oder), Beschl. vom 11.12.2018 - 23 Qs 90/18, BeckRS 2018, 39883;… BT-Drucks. 18/9525, S. 84), so ist dem nicht zu folgen.