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   LG Frankfurt/Oder, 18.05.2017 - 31 O 65/13   

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LG Frankfurt/Oder, 18.05.2017 - 31 O 65/13 (https://dejure.org/2017,18508)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18.05.2017 - 31 O 65/13 (https://dejure.org/2017,18508)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 31 O 65/13 (https://dejure.org/2017,18508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werklohnanspruch aus einem Vertragsverhältnis über die Erstellung von Werbefilmen; Beendigung werkvertraglicher Leistungen vor Fertigstellung des Werks; Rechte des Bestellers wegen vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverletzungen im Zeitpunkt vor Abnahmereife; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werklohnanspruch aus einem Vertragsverhältnis über die Erstellung von Werbefilmen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Brandenburg, 27.08.2014 - 11 U 63/12

    VOB-Bauvertrag: Voraussetzungen eines Kürzungsanspruchs des Bauherrn bei einem

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.05.2017 - 31 O 65/13
    Es kommt nämlich nicht entscheidend auf Mengenabweichungen bei einzelnen Positionen an, sondern entscheidend ist, ob insgesamt ein deutliches Missverhältnis zwischen der Gesamtleistung einerseits und dem Pauschalpreis andererseits entstanden ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2014, 11 U 63/12, Rn 81 bei juris).
  • OLG München, 26.02.2009 - 29 U 3316/08

    Bestimmtheit einer Leistungsaufforderung bei einem Fernsehproduktionsvertrag -

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.05.2017 - 31 O 65/13
    51 Verträge über die Herstellung von Werbefilmen sind grundsätzlich als Werkverträge gem. §§ 631 ff. BGB zu qualifizieren, da sie auf Herstellung und Ablieferung eines für die Zwecke des Bestellers geeigneten Werkes gerichtet sind (OLG München, Urteil vom 26.02.2009, 29 U 3316/08; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2006, 1 U 89/05; LG Mainz, Urteil vom 18.11.2004, 1 O 57/03).
  • BGH, 20.10.1960 - VII ZR 126/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.05.2017 - 31 O 65/13
    Eine eher starre Grenze, derzufolge dem Auftragenehmer bei Festpreisvereinbarung eine Erhöhung seiner Leistungen z.B. bis 20 % der Gesamtauftragssumme zuzumuten ist (so früher wohl BGH, Urteil vom 20.10.1960, VII ZR 126/59), kann nicht angenommen werden, maßgeblich sind statt dessen die gesamte Umstände des Falls.
  • BGH, 30.06.2011 - VII ZR 13/10

    Auslegung eines VOB-Vertrages: Detaillierte Angaben im Leistungsverzeichnis als

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.05.2017 - 31 O 65/13
    Hierzu gehört beispielsweise, ob der Auftraggeber durch irreführende Angaben zu einer Fehlkalkulation des Auftragnehmers beigetragen hat, oder ob sich die betreffenden Umstände in einer Weise auswirken, dass nicht nur der zu erwartende Gewinn des Auftragnehmers aufgezehrt wird, sondern sie auch zu Verlusten führen; in einem solchen Fall ist ein Festhalten an der Preisvereinbarung häufig nicht mehr zumutbar (BGH, Urteil vom 30.06.2011, VII ZR 13/10).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 1 U 89/05

    Vorzeitige Beendigung eines Filmproduktionsprojekts: Widerruf des

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.05.2017 - 31 O 65/13
    51 Verträge über die Herstellung von Werbefilmen sind grundsätzlich als Werkverträge gem. §§ 631 ff. BGB zu qualifizieren, da sie auf Herstellung und Ablieferung eines für die Zwecke des Bestellers geeigneten Werkes gerichtet sind (OLG München, Urteil vom 26.02.2009, 29 U 3316/08; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2006, 1 U 89/05; LG Mainz, Urteil vom 18.11.2004, 1 O 57/03).
  • BGH, 31.01.1966 - VII ZR 43/64

    Anfertigung eines professionellen Werbefilms - Voraussetzungen der rechtzeitigen

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.05.2017 - 31 O 65/13
    Soweit die Parteien bei solchen Verträgen weitere, auf andersartige Leistungen gerichtete Pflichten eingehen, wie etwa hinsichtlich der Einräumung von Urheberrechten (vgl. BGH, Urteil vom 31.01.1966, VII ZR 43/64), stehen derartige Pflichten vorliegend nicht als streitentscheidend zu berücksichtigen im Raum.
  • LG Mainz, 18.11.2004 - 1 O 57/03

    Werklohnanspruch für einen Fernsehbeitrag: Vertragsgemäße Beschaffenheit eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.05.2017 - 31 O 65/13
    51 Verträge über die Herstellung von Werbefilmen sind grundsätzlich als Werkverträge gem. §§ 631 ff. BGB zu qualifizieren, da sie auf Herstellung und Ablieferung eines für die Zwecke des Bestellers geeigneten Werkes gerichtet sind (OLG München, Urteil vom 26.02.2009, 29 U 3316/08; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2006, 1 U 89/05; LG Mainz, Urteil vom 18.11.2004, 1 O 57/03).
  • BGH, 25.07.2002 - VII ZR 263/01

    Anforderungen an das Vorbringen zur Abrechnung von erbrachten Leistungen bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.05.2017 - 31 O 65/13
    Hat er eine Leistung nicht in seinen Pauschalpreis einkalkuliert, weil er z.B. der Auffassung ist, sie sei nicht (für den vereinbarten Preis) geschuldet, so ist anhand der offengelegten Kalkulation ein wegen Nichtberücksichtigung erforderlicher Positionen entstehender Verlust, falls nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen, auf alle Leistungspositionen gleichmäßig zu verteilen (BGH, Urteil vom 25.07.2002, VII ZR 263/01, Rn. 17 bei juris; Kessen, in: Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, § 649 Rn. 13, 14).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.1994 - 5 U 302/93

    VOB-Pauschalpreisvertrag: Wie wird die Höhe der Pauschalpreisanpassung ermittelt?

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.05.2017 - 31 O 65/13
    In einem solchen Fall sind dann für den vereinbarten Preis alle diejenigen Leistungen vom Unternehmer geschuldet, die regelmäßig mit der Erbringung eines solchen Werks verbunden sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.1994, 5 U 302/93).
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