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   LG Frankfurt/Oder, 20.05.2016 - 11 O 368/15   

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LG Frankfurt/Oder, 20.05.2016 - 11 O 368/15 (https://dejure.org/2016,29027)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 20.05.2016 - 11 O 368/15 (https://dejure.org/2016,29027)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - 11 O 368/15 (https://dejure.org/2016,29027)
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  • LG Offenburg, 17.03.2017 - 6 O 139/16

    Erneuerbare Energien: Anspruch eines Stromnetzbetreibers auf Rückzahlung

    Denn nach der Gesetzeslage besteht gerade keine Möglichkeit für den Anlagenbetreiber, die Pflichten nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2012 nachzuholen, sodass ein rückwirkendes "Wiederaufleben" des Vergütungsanspruchs nach Installation eines FRE nicht in Betracht kommt (vgl. dazu LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 20.05.2016 - 11 O 368/15, juris Rn. 13).

    (3) Soweit der Beklagte auf das Positionspapier der BNetzA (Auszug als Anlage B2) hinweist, wonach der Netzbetreiber zur Nachrüstung auffordern müsse, ist anzumerken, dass es sich hierbei um eine unverbindliche Rechtsansicht handelt, der aus den genannten Gründen nicht zu folgen ist (vgl. LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 20.05.2016 - 11 O 368/15, juris Rn. 17; zum inhaltlich ähnlichen Anwendungshinweis des BMU/BMWi s. OLG Braunschweig, Urt. v. 16.10.2014 - 9 U 135/14 = BeckRS 2015, 07356, Rn. 36).

    Im Übrigen hat die Klägerin auch kein "etwas" im Sinne des § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB erlangt, da der Netzbetreiber den Strom an den Übertragungsnetzbetreiber ohne Anspruch auf Erstattung bilanziell weiterreichen muss (vgl. BT-Drs. 16/8148, S. 62; BGH, Urt. v. 18.11.2015 - VIII ZR 304/14, juris Rn. 15; LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 20.05.2016 - 11 O 368/15, juris Rn. 19).

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