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   LG Frankfurt/Oder, 20.06.2022 - 13 O 97/20   

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https://dejure.org/2022,14494
LG Frankfurt/Oder, 20.06.2022 - 13 O 97/20 (https://dejure.org/2022,14494)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 20.06.2022 - 13 O 97/20 (https://dejure.org/2022,14494)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 20. Juni 2022 - 13 O 97/20 (https://dejure.org/2022,14494)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Pressebericht)

    Imker bekommt Schadensersatz wegen Glyphosats im Honig

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.08.2021)

    Verunreinigter Honig: Bekommen Imker Schadensersatz für Glyphosateinsatz?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 223/82

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aufgrund Überschreitung der Grenzwerte

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 20.06.2022 - 13 O 97/20
    Die nachbarrechtlichen Regelungen sind durch den Bezug zu einem (z.B. von Immissionen betroffenen) Grundstück bestimmt und begrenzt (BGH, Urteil vom 18.09.1984, VI ZR 223/82).

    Dabei trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, aus denen sich das Entstehen von Emissionen durch ortsübliche Benutzung ergeben sowie die Einhaltung der wirtschaftlich zumutbaren Vorkehrungen, um eine Schädigung des Nachbarn zu verhindern, der Emittent (BGH, Urteil vom 18.09.1984, VI ZR 223/82), hier also die Beklagte.

  • BGH, 29.11.1983 - VI ZR 137/82

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Eishockey-Bundesligaspiels

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 20.06.2022 - 13 O 97/20
    Dass sich der Sorgfaltsmaßstab bei Verkehrssicherungspflichten nicht stets nach dem richtet, was "üblich" ist, sofern die Üblichkeit nicht den Sicherheitserwartungen besonnener und gewissenhafter Beurteilung entspricht, ist ohnehin ständige Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 29.11.1983, VI ZR 137/82).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 85/83

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Schleppliftunternehmers

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 20.06.2022 - 13 O 97/20
    Besteht auf Grund der Umstände im konkreten Fall ein Anlass zu weitergehenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr als von Regelwerken vorgeschrieben, dann kann die Einhaltung solcher Vorgaben einen Schädiger nicht entlasten (BGH, Urteil vom 23.10.1984, VI ZR 85/83).
  • BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11

    Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 20.06.2022 - 13 O 97/20
    Wenn sich für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden, sind mithin diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden; es sind also die nach den Umständen zumutbaren Maßnahmen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, zu treffen (BGH, Urteil vom 02.10.2012, VI ZR 311/11).
  • BGH, 21.11.1989 - VI ZR 350/88

    Lieferung mangelhafter Weinkorken

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 20.06.2022 - 13 O 97/20
    Nach der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung kann die Verletzung des Eigentums an einer Sache deshalb nicht nur durch eine Beeinträchtigung der Sachsubstanz, sondern auch durch eine Einwirkung auf die Nutzungs- und Verkaufsfähigkeit der Sache erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.1998, VI ZR 344/97: Verkaufsverbot gegen Fischzüchter nach Belieferung mit kontaminiertem Futter; BGH, Urteil vom 21.11.1989, VI ZR 350/88: nachteilige Einwirkung auf Wein durch Mangel gelieferter Korken; OLG Rostock, Urteil vom 20.07.2006, 7 U 117/04, Rn. 22 bei juris: Verbot der Vermarktung eines Produkts als ökologisch produziert wegen Kontaminationsverdachts; OLG Düsseldorf aaO.: Kontamination von Erdbeerpflanzen mit auf dem benachbarten Weizenfeld ausgebrachtem Spritzmittel).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2020 - 5 U 343/19

    Pflanzenschutz falsch ausgebracht: Landwirt haftet Nachbarn für Ernteausfälle!

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 20.06.2022 - 13 O 97/20
    Die Eigentumsverletzung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB verlangt eine derartige Einwirkung auf die Sache, dass ein adäquater Schaden eintritt, insbesondere durch Substanzverletzung, aber auch durch Entziehung der Sache, gleichgültig, ob durch tatsächliche Einwirkung oder rechtliche Verfügung, und liegt insbesondere vor, wenn die Sache ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch entzogen wird (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2020, 5 U 343/19, Rn. 42 bei juris).
  • BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65

    Teilzahlungsverkäufer

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 20.06.2022 - 13 O 97/20
    Bei einer solchen Sachlage wäre es unangemessen, der juristischen Person den Entlastungsbeweis nach § 831 BGB zu eröffnen (BGH, Urteil vom 30.10.1967, VII ZR 82/65).
  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 20.06.2022 - 13 O 97/20
    Nach § 906 Abs. 1 BGB muss der Eigentümer eine vom Nachbargrundstück ausgehende Immission - hierzu gehört auch das Hinübergelangen von chemischen Pflanzenschutzmitteln (BGH, Urteil vom 02.03.1984, V ZR 54/83) - dulden, wenn sie die Benutzung seines Grundstücks nur unwesentlich beeinträchtigt.
  • BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12

    Keine Klärung im Streit um Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 20.06.2022 - 13 O 97/20
    Der Bienenflug als ein natürliches Phänomen (BVerwG, Urteil vom 24.10.2013, 7 C 13/12, Rn. 52 bei juris) ist selbst Laien bekannt; ein Wissen, dass Bienen bei schönem Wetter im Frühjahr - hierzu ist zwischen den Parteien unstreitig, dass im Zeitpunkt, in dem die Beklagte das Herbizid Ende April 2019 ausbrachte, schönster Sonnenschein herrschte - ausfliegen und Pollen sammeln, kann bei einem verständigen, umsichtigen, vorsichtigen und gewissenhaften Landwirt vorausgesetzt werden, desgleichen die Kenntnis, dass Löwenzahnblüten von Bienen beflogen werden.
  • OLG Rostock, 20.07.2006 - 7 U 117/04

    Schadensersatz wegen Versäuchung eines Bioanbaufeldes durch Spritzmittel des

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 20.06.2022 - 13 O 97/20
    Nach der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung kann die Verletzung des Eigentums an einer Sache deshalb nicht nur durch eine Beeinträchtigung der Sachsubstanz, sondern auch durch eine Einwirkung auf die Nutzungs- und Verkaufsfähigkeit der Sache erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.1998, VI ZR 344/97: Verkaufsverbot gegen Fischzüchter nach Belieferung mit kontaminiertem Futter; BGH, Urteil vom 21.11.1989, VI ZR 350/88: nachteilige Einwirkung auf Wein durch Mangel gelieferter Korken; OLG Rostock, Urteil vom 20.07.2006, 7 U 117/04, Rn. 22 bei juris: Verbot der Vermarktung eines Produkts als ökologisch produziert wegen Kontaminationsverdachts; OLG Düsseldorf aaO.: Kontamination von Erdbeerpflanzen mit auf dem benachbarten Weizenfeld ausgebrachtem Spritzmittel).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

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