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   LG Frankfurt/Oder, 25.03.2010 - 31 O 21/10   

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https://dejure.org/2010,27397
LG Frankfurt/Oder, 25.03.2010 - 31 O 21/10 (https://dejure.org/2010,27397)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 25.03.2010 - 31 O 21/10 (https://dejure.org/2010,27397)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 25. März 2010 - 31 O 21/10 (https://dejure.org/2010,27397)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 98 Abs 2 Nr 4 AktG, § 98 Abs 2 Nr 6 AktG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anzahl der Arbeitnehmervertreter bei nach dem Abschluss eines den § 118 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ausschließenden Tarifvertrags gestiegenen Arbeitnehmerzahlen; Satzungszweck als maßgebliches Kriterium bei der Beurteilung einer karitativen oder wirtschaftlichen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 10.11.1986 - 20 W 27/86

    Zusammensetzung eines Aufsichtsrats einer Gesellschaft bei Beschäftigung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 25.03.2010 - 31 O 21/10
    13 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Frankfurt/Main, WM 1987, S. 237 und der darauf fußenden Darlegung bei Schmidt/Lutter/Drygala, AktG, § 98 Rn. 11. Im dortigen Fall hatten ein Einzelbetriebsrat eines Werkes und der Gesamtbetriebsrat zugleich das Statusverfahren betrieben, obwohl die Rechte derselben Arbeitnehmer betroffen und die Arbeitnehmer sowohl über den Einzelbetriebsrat als auch über den Gesamtbetriebsrat vertreten waren; diesen Fall regelt § 98 Abs. 2 Nr. 6 AktG dahingehend, dass das Antragsrecht lediglich dem Gesamtbetriebsrat zusteht.
  • BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 24/05

    Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 25.03.2010 - 31 O 21/10
    Dabei sind quantitative Gesichtspunkte maßgebend, es kommt also darauf an, in welchem Umfang und mit welcher Intensität das Unternehmen seine Tätigkeit den karitativen Bestimmungen im Vergleich zu seinen anderen, nicht tendenzgeschützten Zielen widmet, insbesondere inwieweit das Unternehmen sein Personal einsetzt zu karitativen oder nicht karitativen Zwecken (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG, Beschluss vom 15.03.2006, Az.: 7 ABR 24/05; BAG, Beschluss vom 22.11.1995, Az.: 7 ABR 12/95; BAGE 59, 120).
  • BAG, 29.06.1988 - 7 ABR 15/87

    Karitatives Unternehmen

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 25.03.2010 - 31 O 21/10
    Dabei sind quantitative Gesichtspunkte maßgebend, es kommt also darauf an, in welchem Umfang und mit welcher Intensität das Unternehmen seine Tätigkeit den karitativen Bestimmungen im Vergleich zu seinen anderen, nicht tendenzgeschützten Zielen widmet, insbesondere inwieweit das Unternehmen sein Personal einsetzt zu karitativen oder nicht karitativen Zwecken (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG, Beschluss vom 15.03.2006, Az.: 7 ABR 24/05; BAG, Beschluss vom 22.11.1995, Az.: 7 ABR 12/95; BAGE 59, 120).
  • BAG, 22.11.1995 - 7 ABR 12/95

    Karitative Bestimmung eines Krankenhauses

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 25.03.2010 - 31 O 21/10
    Dabei sind quantitative Gesichtspunkte maßgebend, es kommt also darauf an, in welchem Umfang und mit welcher Intensität das Unternehmen seine Tätigkeit den karitativen Bestimmungen im Vergleich zu seinen anderen, nicht tendenzgeschützten Zielen widmet, insbesondere inwieweit das Unternehmen sein Personal einsetzt zu karitativen oder nicht karitativen Zwecken (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG, Beschluss vom 15.03.2006, Az.: 7 ABR 24/05; BAG, Beschluss vom 22.11.1995, Az.: 7 ABR 12/95; BAGE 59, 120).
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