Rechtsprechung
LG Frankfurt/Oder, 25.04.2008 - 15 T 51/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 2 Abs. 2 S. 2; GG Art. 104 Abs. 2; AufenthG § 62 Abs. 4
D (A), Abschiebungshaft, Inhaftierung, Festnahme, Richtervorbehalt, Gefahr im Verzug, Heilung, Haftbefehl
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04
Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Unterlassen der …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 25.04.2008 - 15 T 51/08
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet die Freiheit der Person als ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (BVerfG InfAuslR 2006, 462). - BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2042/05
Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch fachgerichtliche …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 25.04.2008 - 15 T 51/08
Wenn schon das Unterlassen einer verfahrensrechtlich gebotenen Anhörung der Haft zur Sicherung der Abschiebung den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung aufdrückt (BVerfG Beschl. v. 12.3.2008, 2 BvR 2042/05; OLG Celle InfAuslR 2008, 136), so hat dies erst recht zu gelten, wenn die anfängliche Ingewahrsamnahme des Betroffenen nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprochen hat.
- LG Cottbus, 27.01.2010 - 7 T 214/09
Ausländerrecht: Ingewahrsamnahme eines Ausländers zur Durchsetzung einer …
Die Kammer vertritt nicht die Ansicht, dass ein etwaiger Makel der fehlerhaften behördlichen Freiheitsentziehung auch auf den angefochtenen Beschluss des Amtsgerichts fortwirkt (bejahend: LG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 25.04.2008, Az. 15 T 51/08, im Falle der Abschiebungshaft in Anlehnung an die Rechtsprechung zur unterlassenen Anhörung und des Verfassungsrangs des beeinträchtigten Freiheitsrechts).