Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 04.02.2019 - 3-05 O 68/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 11 SpruchG, § 327b AktG, § 327f AktG
Hochrechnung des Börsenkurse zur Ermittlung der angemessen Abfindung im Spruchverfahren
- Betriebs-Berater
Hochrechnung des Börsenkurses: Kriterium des längeren Zeitraums bei sieben Monaten und acht Tagen erfüllt
- spruchverfahren-direkt.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SpruchG § 11 ; AktG § 327b; AktG § 327f
Hochrechnung des Börsenkurse zur Ermittlung der angemessen Abfindung im Spruchverfahren - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Bestimmung der Abfindung der Minderheitsaktionäre nach Squeeze out
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hochrechnung des Börsenkurse zur Ermittlung der angemessen Abfindung im Spruchverfahren
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Unternehmensbewertung, Abfindung der Minderheitsaktionäre, Hochrechnung des durchschnittlichen Börsenkurses
- blogspot.com (Kurzinformation)
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DVB Bank SE: Barabfindungsbetrag auf EUR 29,87 angehoben (+ 32,17 %)
- Jurion (Kurzinformation)
Ermittlung der angemessen Abfindung im Spruchverfahren
- blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DVB Bank SE
Vor Ergehen der Entscheidung:
Sonstiges
- blogspot.com (Terminmitteilung)
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DVB Bank SE: Verhandlung am 29. Januar 2019
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 04.02.2019 - 3-05 O 68/17
- LG Frankfurt/Main, 11.04.2019 - 5 O 68/17
- OLG Frankfurt, 27.08.2020 - 21 W 59/19
Papierfundstellen
- ZIP 2019, 1124
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 27.06.2019 - 5 O 38/18
Stada Arzneimittel AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und …
Nunmehr hat der BGH entschieden, dass es auf den nach Umsatz gewichteten Durchschnittskurs im Dreimonatszeitraum „vor der Bekanntmachung der Strukturmaßnahme“ ankomme (BGH…, Beschluss vom 19. Juli 2010 - II ZB 18/09 -, BGHZ 186, 229 ff., „Stollwerck“, Rn. 21, 22; nochmals bekräftigt mit Beschluss vom 28. Juni 2011 - II ZB 2/10 -) aber eine Hochrechnung des an sich zutreffend auf den Tag der Bekanntgabe ermittelten Börsenkurses auszunehmen ist, wenn ein „längerer Zeitraum“ (vgl. hierzu Kammerbeschluss vom 4.2.2019 - 3-05 O 68/17 -) zwischen der erstmaligen Bekanntgabe der Absicht des „Squeeze-out“ und der Beschlussfassung der Hauptversammlung liege, zum Schutz von Minderheitsaktionäre und um zu verhindern, dass diese von einer positiven Börsenentwicklung ausgeschlossen werden.Jedenfalls würde die Erforderlichkeit einer derartigen Hochrechnung bedingen, kann in dem Zeitraum zwischen der Ankündigung und der Hauptversammlung eine relevante positive Marktentwicklung allgemeinen oder branchentypischen Wertentwicklung zu beobachten wäre, was anhand von Branchenindices bzw. allgemeinen Indices und/oder der Börsenkursentwicklung der für den Betafaktor bei der Ertragswertwertermittlung verwendeten peer-group (vgl. hierzu im Einzelnen Kammerbeschluss vom 4.2.2019 - 3-05 O 68/17 -) festzustellen wäre.