Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 06.04.2021 - 5/26 Qs 2/21 (8920 Js 200274/21), 979 Cs 8920 Js 200274/21   

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https://dejure.org/2021,11434
LG Frankfurt/Main, 06.04.2021 - 5/26 Qs 2/21 (8920 Js 200274/21), 979 Cs 8920 Js 200274/21 (https://dejure.org/2021,11434)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.04.2021 - 5/26 Qs 2/21 (8920 Js 200274/21), 979 Cs 8920 Js 200274/21 (https://dejure.org/2021,11434)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. April 2021 - 5/26 Qs 2/21 (8920 Js 200274/21), 979 Cs 8920 Js 200274/21 (https://dejure.org/2021,11434)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 282
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Weimar, 11.10.2021 - 6 OWi 340 Js 201252/21

    Corona-Demo - Teilnahme ohne Mund-Nasen-Bedeckung

    Der Erklärungsgehalt eines Attests, dass die Unzumutbarkeit des Tragens einer Maske aus "medizinischen Gründen" bescheinigt, unterscheidet sich nicht in rechtlich relevanter Weise von dem eines Attests, in dem bescheinigt wird, dass aufgrund einer "gesundheitlichen Beeinträchtigung" keine Maske getragen werden könne (so auch LG Frankfurt, 06.04.2021, 5/26 Qs 2/21, juris Rn. 10).
  • LG Freiburg, 05.08.2021 - 2 Qs 36/21

    Strafbarkeit der Verwendung falscher ärztlicher Atteste über eine medizinische

    Dabei ist nicht notwendig, dass in dem ärztlichen Attest vom 11.08.2020 die Befundtatsachen (vgl. LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 6.4.2021 - 5/26 Qs 2/21, BeckRS 2021, 9575, Rn. 9, beck-online unter Verweis auf VG Kassel, Beschluss vom 13.11.2020 - 6 L 2098/20.KS -, juris) oder eine Diagnose (vgl. nur OLG Stuttgart a.a.O.) benannt werden.
  • OLG Celle, 27.06.2022 - 2 Ss 58/22

    Rechtliche Einordnung eines ärztlichen Attests zur Befreiung von der

    Dieses war ausweislich der Beschlussgründe jedoch von dem Arzt, der es im Internet zum Download bereitgestellt hatte, vorunterzeichnet worden (vgl. LG Frankfurt, Beschl. v. 06.04.2021, Az. 5/26 Qs 2/21 - juris).

    So werden insbesondere auch ärztliche Bestätigungen, ausweislich derer das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für eine bestimmte Person " aus medizinischen Gründen nicht ratsam sei ", vom Begriff des Gesundheitszeugnisses erfasst (vgl. LG Freiburg, Beschl. v. 05.08.2021 - 2 Qs 36/11 -, juris; LG Frankfurt, NStZ-RR 2021, 282).

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