Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 2-13 S 88/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Eine Beschränkung des Rederechts von Eigentümern auf der Versammlung muss unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes so schonend wie möglich erfolgen. Zur Bestimmtheit eines Sanierungsbeschlusses.
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Rederecht eines Wohnungseigentümers auf der Versammlung/ Keine Delegierung von Auftragsvergaben auf den Beirat/ Sanierungsbeschluss muss bestimmt sein; §§ 21, 23, 27 WEG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschränkung des Rederechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rederecht auf Wohnungseigentümerversammlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kann ein Maulkorb für WEG-Eigentümer rechtens sein?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Beschränkung des Rederechts eines Wohnungseigentümers auf Versammlung nur unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - Schonende Beschränkung des Rederechts
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bestimmtheit von Sanierungsbeschlüssen (IMR 2018, 1089)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Beschränkung des Rederechts in der Eigentümerversammlung? (IMR 2018, 337)
Verfahrensgang
- AG Friedberg (Hessen), 31.05.2017 - 2 C 1076/16
- AG Friedberg (Hessen), 31.05.2017 - 2 C 1976/16
- LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 2-13 S 88/17
Papierfundstellen
- NZM 2018, 871
- NZG 2018, 989
Wird zitiert von ...
- LG München I, 31.01.2019 - 36 S 13241/17
Wohnungseigentümergemeinschaft - Anfechtung eines Finanzierungsbeschlusses
d) Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass bei mehreren aufeinander bezogenen Beschlüssen der Rechtsgedanke des § 139 BGB auch im Verhältnis der Beschlüsse zueinander greife (so LG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.06.2018 - 2-13 S 88/17, ZWE 2018, 366, Rn. 27 bei juris), kann daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass im Falle zweier getrennter Beschlüsse über die Beauftragung kostenauslösender Maßnahmen und deren Finanzierung stets beide Beschlüsse gemeinsam angefochten werden müssten.Wurde ein solcher Beschluss ebenfalls angefochten, so ist er infolge der Ungültigerklärung des Finanzierungsbeschlusses ebenfalls für ungültig zu erklären (so auch BGH…, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 244/14 -, BGHZ 207, 99-114, Rn. 48 bei juris; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.06.2018 - 2-13 S 88/17, a.a.O.).