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LG Frankfurt/Main, 13.07.2017 - 2-03 O 22/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Sonstiges
- rechtsanwalt-darmstadt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Abmahnung Euro-Cities AG
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.07.2017 - 2-03 O 22/13
- OLG Frankfurt, 11.12.2018 - 11 U 88/17
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 11.12.2018 - 11 U 88/17
Schadenersatz und Vertragsstrafe für Urheberrechtsverletzung (hier: …
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.07.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2-03 O 22/13 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Unter Abänderung der Zinsbeträge und -zeitpunkte des erstinstanzlichen Urteils LG Frankfurt am Main vom 13. Juli 2013, Az. 2-03 O 22/13, wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin ? 1.540,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz für den Betrag von ? 662, 00 (? 567 + ? 95) ab dem 30. Juni 2012 und im Übrigen ab dem 17. Juli 2012 zu zahlen.
- LG München I, 20.10.2017 - 21 O 5904/14
Urheberrechtliche Schadensersatzansprüche betreffend die öffentliche …
Ungeachtet des Umstands, ob die beklagtenseits vorgelegten Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt/Main (Urteil vom 13.07.2017, Az. 2-03 O 22/13) und des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 29.01.2015, Az. 310 O 70/14) rechtskräftig sind oder nicht, ist es zunächst grundsätzlich dem Tatrichter im Rahmen des § 287 Abs. 1 S. 1 ZPO bei der Schadensschätzung nicht verwehrt, durch Zu- oder Abschläge die Schadenshöhe zu bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2012, Az. VI ZR 316/11, für den Fall etwaiger Zweifel, ob die in einer Liste ausgewiesenen Preise als im Einzelfall maßgebliche "Normalpreise" zu bewerten sind; OLG Hamm, Urteil vom 13.2.2014, Az. 22 U 98/13, für den Fall eines Tarifwerks und qualitativen Unterschieden).