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   LG Frankfurt/Main, 17.11.2021 - 2-13 T 69/21   

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https://dejure.org/2021,50927
LG Frankfurt/Main, 17.11.2021 - 2-13 T 69/21 (https://dejure.org/2021,50927)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.11.2021 - 2-13 T 69/21 (https://dejure.org/2021,50927)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. November 2021 - 2-13 T 69/21 (https://dejure.org/2021,50927)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Anspruch auf Durchführung der Eigentümerversammlung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer wollten Versammlung durchsetzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Durchführung einer Eigentümerversammlung richtet sich gegen Wohnungseigentümergemeinschaft - WEG-Verwalter ist falscher Anspruchsgegner

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Durchführung einer Versammlung richtet sich gegen den Verband (IMR 2022, 76)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Hannover, 23.03.2021 - 483 C 13214/20

    Direktansprüche zwischen den Eigentümern und Verwaltern?

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.11.2021 - 13 T 69/21
    Leistungsansprüche gegen den Verwalter, als Organ der Gemeinschaft, sind damit nach dem neuen Recht in jedem Falle ausgeschlossen (vgl. nur AG Hannover ZWE 2021, 360; MüKoBGB/Skauradszun, 8. Aufl. 2021, WEG § 27 Rn. 56; SEHR/Skauradszun, Die WEG-Reform 2020/2021, § 1 Rn. 94 ff.; Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap. 13 Rn. 87; Hogenschurz ZWE 2021, 271 ff.).
  • AG Wiesbaden, 03.08.2021 - 91 C 2087/21

    Passivlegitimation bei einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.11.2021 - 13 T 69/21
    Demzufolge sind Klagen um die Durchführung oder Nichtdurchführung einer Eigentümerversammlung nach neuem Recht gegen die WEG zu richten (vgl. bereits AG Wiesbaden ZfIR 2021, 514 = IMR 2021, 430 (Hogenschurz)).
  • BGH, 16.12.2022 - V ZR 263/21

    Nach dem seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht trifft die

    Ihr wird analog § 31 BGB grundsätzlich ein pflichtwidriges Verhalten des Verwalters zugerechnet (vgl. LG Frankfurt a.M., ZWE 2022, 165 Rn. 10; LG München I, ZWE 2022, 280 Rn. 11; Lehmann-Richter/Wobst, WEG-Reform 2020, Rn. 522; BeckOGK/Skauradszun, WEG [1.12.2022], § 18 Rn. 50; MüKoBGB/Rüscher, 8. Aufl., § 18 WEG nF Rn. 43; Grüneberg/Wicke, BGB, 81. Aufl., § 18 WEG Rn. 11, § 27 Rn. 1).
  • AG Hamburg-St. Georg, 04.09.2023 - 980b C 24/23

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen unbefugte Einberufung einer

    Demgemäß fehlt dem einzelnen Wohnungseigentümer die Kompetenz, einen gemeinschaftlichen Belang allein und für sich gegenüber einem anderen Beteiligten - hier dem Verwalter, dessen Bestellungszeit vor Kurzem abgelaufen ist - geltend zu machen bzw. gerichtlich durchzusetzen (so etwa auch LG Frankfurt/Main, ZWE 2022, 282 = ZMR 2022, 494 für das Verhältnis von Wohnungseigentümern untereinander; vgl. auch ZWE 2022, 165 = ZMR 2022, 240 für den Anspruch auf Durchführung einer Eigentümerversammlung; ebenso Greiner, ZMR 2021, 561, 562; Lehmann-Richter, ZWE 2021, 419, 421).
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