Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 19.01.2006 - 2/03 O 468/05, 2-03 O 468/05, 2/3 O 468/05, 2-3 O 468/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hessen
- aufrecht.de
Das Recht am eigenen Bild wird auch bei "gepixelter" Darstellung verletzt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung der Veröffentlichung oder Verbreitung einer Behauptung betreffend die Vornahme bzw. das Vornehmenlassen von sexuellen Handlungen
- Wolters Kluwer
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)
Recht am eigenen Bild i.S.d. § 22 KUG bereits dann verletzt, wenn Abgebildeter begründeten Anlass zur Annahme einer Identifizierung hat. Tatsächliches Erkennen durch bestimmte Personenkreis nicht notwendig. Erkennbarkeit durch dem Abgebildeten eigene Merkmale oder aus ...
- hessen.de (Pressemitteilung)
Eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild liegt schon dann vor, wenn der Abgebildete durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben, erkennbar ist
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Bildrecht auch dann verletzt, wenn Person nur ableitbar
- bildblog.de (Kurzinformation)
Der "Frivoler Prozeß"-Prozess
- rechtambild.de (Kurzinformation)
"Frivoler Prozeß um einen Privat-Porno" - Verletzung des Rechts am eigenen Bild auch bei unzureichender Verpixelung
- hessen.de (Pressemitteilung)
Eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild liegt schon dann vor, wenn der Abgebildete durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben, erkennbar ist
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bildrecht ist auch dann verletzt, wenn der Abgebildete nicht eindeutig zu erkennen ist - Erkennbarkeit für Eingeweihte genügt
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 115
- afp 2007, 378
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 25.06.2009 - 3 O 179/09
Abmahnbär - Satire über Rechtsanwalt
Es bedarf dabei keines Beweises, dass Dritte den Abgebildete tatsächlich erkannt haben, sondern es kommt auf die Erkennbarkeit innerhalb des Bekanntenkreises an (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.12.2008, Az.: 11 U 21/08; LG Frankfurt am Main, NJW-RR 2007, 115).