Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 27.06.2019 - 3-05 O 38/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 304 AktG, § 305 AktG, § 11 SpruchG
Ermittlung von Abfindung und Ausgleich bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag - Betriebs-Berater
Beschluss vom 27.6.2019 - 3-05 O 38/18
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Unternehmensbewertung: Bemessung von Abfindung und Ausgleich bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- spruchverfahren-direkt.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 304 ; AktG § 305 ; SpruchG § 11
Ermittlung von Abfindung und Ausgleich bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum Abstellen auf den Börsenkurs zur Ermittlung von Abfindung und Ausgleich bei einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Bemessung von Abfindung und Ausgleich bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- blogspot.com (Kurzinformation)
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der STADA Arzneimittel AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung von Barabfindung und Ausgleich
- drik.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Stada Arzneimittel AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der STADA Arzneimittel AG
Sonstiges (2)
- blogspot.com (Terminmitteilung)
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der STADA Arzneimittel AG: Mündliche Verhandlung am 27. Juni 2019
- blogspot.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der STADA Arzneimittel AG geht in die Verlängerung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.06.2019 - 3-05 O 38/18
- OLG Frankfurt - 21 W 110/19 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- ZIP 2019, 1963
- NZG 2019, 989
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 11.03.2020 - 31 Wx 341/17
Barabfindung für Aktionäre nach Abschluss eines Beherrschungs- und …
Ob der Börsenwert nicht nur als Untergrenze, sondern ggf. für sich genommen für die Festsetzung der Barabfindung ausreichen kann, ohne dass es des Rückgriffs auf eine mittelbare Bestimmung anhand einer Unternehmensbewertung bedarf (in diese Richtung BGH, Beschluss vom 12.01.2016 - II ZB 25/14, DStR 2016, 974 ff.; so auch LG Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2019 - 31 O 25/13 KfH, NZG 2019, 1300 und LG Frankfurt a.M. Beschluss vom 27.06.2019 - 3-05 O 38/18, AG 2020, 143 ff. - jeweils nicht rechtskräftig), muss jedenfalls in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation nicht entschieden werden. - OLG Frankfurt, 03.11.2020 - 21 W 76/19
Ermittlung angemessener Abfindung anhand Net Asset Value
Der ständigen Rechtsprechung des Senats zufolge begegnet der Mittelwert von 5, 5 % nach Steuern keinen Bedenken (…vgl. Beschluss vom 26. Januar 2017 - 21 W 75/15 , juris Rn. 76 ; vgl. auch LG Frankfurt, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 3-05 O 38/18, juris). - LG Frankfurt/Main, 21.03.2019 - 5 O 138/18 Wegen der Angemessenheit der in diesem Vertrag vereinbarten Abfindung sowie des Weiteren vereinbarten Ausgleichs gemäß § 304 AktG ist derzeit ein Spruchverfahren vor der erkennenden Kammer zum Az. 3-05 O 38/18 anhängig.