Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 28.06.2019 - 2-33 O 248/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Individualabrede sticht stets (unwirksame) doppelte Schriftformklausel!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Salvatorische Klausel ist (auch in einem Fertighausbauvertrag) unwirksam! (IBR 2020, 1059)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Individualabrede sticht stets (unwirksame) doppelte Schriftformklausel! (IBR 2020, 1058)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.06.2019 - 2-33 O 248/18
- OLG Frankfurt, 28.10.2020 - 29 U 146/19
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 28.10.2020 - 29 U 146/19
Zahlreiche Klauseln nach dem neuen Bauvertragsrecht unwirksam
unter teilweiser Änderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.06.2019 (Aktenzeichen: 2-33 O 248/18) der Beklagten bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festgesetzten Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an dem Geschäftsführer des Beklagten, zu untersagen, in Bauverträgen mit Verbrauchern die nachfolgenden (in Anführungszeichen gesetzten) oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden und sich bei bestehenden Verträgen darauf zu berufen:.die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. Juni 2019, Az.: 2-33 O 248/18, zurückzuweisen.
das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. Juni 2019, Az.: 2-33 O 248/18, dahingehend abzuändern, dass die Klage auch hinsichtlich der Ziffern 8 und 10 der Klageschrift vom 13. Juli 2018 abgewiesen wird.