Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 2-03 O 90/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 22 KUG, ...
Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic - debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Unzulässige Wiedergabe eines Falschzitats in einem Sharepic
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Renate Künast Geldentschädigung von 10.000 Euro wegen eines Falschzitats zugesprochen
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Sharepic kann gegen Persönlichkeitsrecht verstoßen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Wiedergabe eines verkürzten bzw. falschen Zitats in einem Sharepic
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Renate Künast erhält 10.000,- EUR Geldentschädigung für Falschzitat
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19
- LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 2-03 O 90/19
- OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 16 U 9/20
- OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 16 U 61/20
Papierfundstellen
- MMR 2020, 274
- afp 2020, 275 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 11.03.2020 - 10 W 13/20
Beschwerde einer Politikerin wegen ihres Antrags gegen eine …
Konsequenz des Umstandes, dass sie sich das Falschzitat nicht zurechnen lassen muss, ist dass die Antragstellerin den Urheber dieses Falschzitates in vollem Umfang zur Verantwortung ziehen kann (vgl. in Bezug auf die Ansprüche auf Unterlassung und Zahlung einer Geldentschädigung LG Frankfurt; Urteil vom 30.01.2020, 2-03 O 90/19, veröffentlicht in Juris, erfolgt). - LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19
Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic
Im Jahr 1986 nahm die Klägerin an einer Debatte im [ Landesparlament Z ] über häusliche Gewalt teil, wie der Kammer aus einem Hauptsacheverfahren zwischen den Parteien zum Az. 2-03 O 90/19 bekannt ist.Am 24.05.2015 veröffentlichte die "B" einen Artikel mit der Überschrift "A-Politikerin K gerät in Erklärungsnot" (Anlage B3, Bl. 62 d.A. zum Az. 2-03 O 90/19).
Die Klägerin reichte unter dem 22.02.2019 Hauptsacheklage gegen den Beklagten wegen der Veröffentlichung in seinem Blog ein (Az. 2-03 O 90/19).
- OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 16 U 61/20 Der Beklagte ist durch das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30. Januar 2020 - 2-03 O 90/19 - verurteilt worden, es künftig zu unterlassen, über die Klägerin zu behaupten und /oder zu verbreiten bzw. behaupten oder verbreiten zu lassen "Künast findet Kinderficken ok.