Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 30.10.2008 - 2-03 O 291/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- MIR - Medien Internet und Recht
Namensrechtsverletzung durch Registrierung der Abkürzung eines Vereinsnamens als Domain - Namensschutz nach § 12 BGB kann nicht nur der volle Name eines Vereins genießen sondern auch eine Abkürzung, wenn sich diese im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf den Verein ...
- info-it-recht.de
Domainname verletzt Namensrechte eines Vereins
Kurzfassungen/Presse (5)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Denic - Domainrecht - Markenrecht - Unterlassung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Registrierung der Abkürzung eines Vereinsnamens als Domain; Admin-C-Haftung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auch abgekürzter Vereinsname als Domain geschützt - Admin-C-Haftung bejaht
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Vorsicht bei Domainanmeldungen: Namensschutz gilt auch für Abkürzungen!
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auch abgekürzter Vereinsname als Domain geschützt / Admin-C-Haftung bejaht
Papierfundstellen
- MIR 2009, Dok. 033