Rechtsprechung
   LG Freiburg, 01.08.2019 - 3 S 17/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,30946
LG Freiburg, 01.08.2019 - 3 S 17/19 (https://dejure.org/2019,30946)
LG Freiburg, Entscheidung vom 01.08.2019 - 3 S 17/19 (https://dejure.org/2019,30946)
LG Freiburg, Entscheidung vom 01. August 2019 - 3 S 17/19 (https://dejure.org/2019,30946)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,30946) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 313 Abs 2 BGB, § 558 BGB, § 4 Nr 4 WoFlV
    Mieterhöhung bei Wohnraum: Berücksichtigung der Fläche eines Balkons bei Berechnung der Wohnfläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begriff der Wohnfläche: Wie werden Balkonflächen eingerechnet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Balkon-Grundflächenanrechnung zu einem Viertel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Begriff der Wohnfläche: Wie werden Balkonflächen eingerechnet? (IMR 2019, 489)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.04.2019 - VIII ZR 33/18

    Geltendmachung einer Wohnflächenabweichung im Rahmen eines

    Auszug aus LG Freiburg, 01.08.2019 - 3 S 17/19
    Flächen von Balkonen sind daher regelmäßig zu einem Viertel ihrer Grundfläche anzurechnen, ohne dass es darauf ankommt, ob sich bezüglich der Berechnung einer Teilfläche eine bestimmte Übung der Mehrheit der Marktteilnehmer herausgebildet hat oder ein überwiegender Teil der Marktteilnehmer ein Regelwerk unzutreffend anwendet (Anschluss an BGH, Urteil v. 17.04.2019 - VIII ZR 33/18).

    Eine solche maßgebende Verkehrssitte setzt voraus, dass - abweichend von der Wohnflächenverordnung - ein anderes Regelwerk, mithin die II. Berechnungsverordnung, die DIN 283 oder die DIN 277 insgesamt angewendet wird (BGH, Urteil vom 17. April 2019 - VIII ZR 33/18, juris).

  • BGH, 18.11.2015 - VIII ZR 266/14

    Mieterhöhung auch bei Wohnflächenabweichung nur unter Beachtung der

    Auszug aus LG Freiburg, 01.08.2019 - 3 S 17/19
    In rechtlicher Hinsicht handelt es sich dabei um eine Anpassung nach § 313 Abs. 2 BGB wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage, wobei die "10% Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofs keine Rolle spielt (BGH, Urt. v. 07.07.2004 - VIII ZR 192/03; BGH, Urt. v. 18.11.2015 - VIII ZR 266/14 juris Rn 10 - unter Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung; Schmidt-Futterer / Börstinghaus, Mietrecht, 13. Aufl., § 558 b Rn 12e).
  • BGH, 07.07.2004 - VIII ZR 192/03

    Ansprüche des Mieters bei Unterschreitung der in einem Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus LG Freiburg, 01.08.2019 - 3 S 17/19
    In rechtlicher Hinsicht handelt es sich dabei um eine Anpassung nach § 313 Abs. 2 BGB wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage, wobei die "10% Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofs keine Rolle spielt (BGH, Urt. v. 07.07.2004 - VIII ZR 192/03; BGH, Urt. v. 18.11.2015 - VIII ZR 266/14 juris Rn 10 - unter Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung; Schmidt-Futterer / Börstinghaus, Mietrecht, 13. Aufl., § 558 b Rn 12e).
  • BGH, 10.05.2005 - VI ZR 245/04

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens in der

    Auszug aus LG Freiburg, 01.08.2019 - 3 S 17/19
    Soweit die Klägerin im Termin vor der Kammer ausdrücklich, wie bereits schriftsätzlich angekündigt, die Ladung des Sachverständigen X nach § 411 Abs. 3 ZPO beantragt hat, handelt es sich um ein neues Angriffsmittel, da dies erstinstanzlich (anders als im Fall BGH MDR 2005, 1308) nicht beantragt worden war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht