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   LG Freiburg, 01.12.2011 - 4 T 281/11   

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https://dejure.org/2011,8543
LG Freiburg, 01.12.2011 - 4 T 281/11 (https://dejure.org/2011,8543)
LG Freiburg, Entscheidung vom 01.12.2011 - 4 T 281/11 (https://dejure.org/2011,8543)
LG Freiburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 4 T 281/11 (https://dejure.org/2011,8543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsmitteleinlegung nach FamFG im Rahmen einer richterlichen Anhörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    I.R.e. richterlichen Anhörung eingelegtes Rechtsmittel muss vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten unterschrieben werden; Unterschriftspflichtigkeit eines i.R.e. richterlichen Anhörung eingelegten Rechtsmittels seitens des Beschwerdeführers oder eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 64 Abs. 2 S. 1, 4
    I.R.e. richterlichen Anhörung eingelegtes Rechtsmittel muss vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten unterschrieben werden; Unterschriftspflichtigkeit eines i.R.e. richterlichen Anhörung eingelegten Rechtsmittels seitens des Beschwerdeführers oder eines ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmitteleinlegung im Rahmen einer richterlichen Anhörung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 638
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Essen, 12.01.2010 - 7 T 730/09

    Formgerechte Beschwerdeeinlegung trotz fehlender Unterschrift des

    Auszug aus LG Freiburg, 01.12.2011 - 4 T 281/11
    Die Unterschrift des Erklärenden oder seines Bevollmächtigten ist nach der ausdrücklichen Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 4 FamFG für die Beschwerde generell erforderlich, d.h. unabhängig davon, ob sie durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt wird (ebenso wie hier LG Essen NJW-RR 2010, 1234, 1235).
  • LG Meiningen, 17.01.2014 - 4 T 2/14

    Beschwerde gegen vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Nach dem Gesetz hat also auch im Falle der Einlegung des Rechtsmittels zur Niederschrift der Geschäftsstelle der Beschwerdeführer oder der Bevollmächtigte das Protokoll über die Einlegung der Beschwerde zu unterschreiben (LG Essen, NJW-RR 2010, 1234, LG Freiburg, NJW-RR 2012, 638).
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