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   LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18   

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LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18 (https://dejure.org/2019,17049)
LG Freiburg, Entscheidung vom 02.05.2019 - 3 S 10/18 (https://dejure.org/2019,17049)
LG Freiburg, Entscheidung vom 02. Mai 2019 - 3 S 10/18 (https://dejure.org/2019,17049)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    Nr. 1500 GKG-KV, § 91a ZPO; § 320 BGB
    Streitwert

  • Wolters Kluwer

    Erlöschen des Leistungsverweigerungsrechts des Mieters bei eindeutiger Ablehnung der Mängelbeseitigung durch den Vermieter; Festsetzung eines ...

  • mietrechtsiegen.de

    Mangelbedingtes Leistungsverweigerungsrecht Mieter - Erlöschen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 273 BGB, § 320 BGB, § 535 BGB, § 536 BGB, § 543 BGB
    Mietrechtsstreit: Erlöschen des mangelbedingten Leistungsverweigerungsrechts des Wohnraummieters; Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts für weitere mitverglichene Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter verweigert Mangelbeseitigung: Kein Leistungsverweigerungsrecht des Mieters mehr!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Kein Zurückbehaltungsrecht wenn Leistung verweigert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlöschen des Leistungsverweigerungsrechts des Mieters bei eindeutiger Ablehnung der Mängelbeseitigung durch den Vermieter; Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts für die Gerichtsgebühren für mitverglichene rechtshängige weitere Verfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungsverweigerungsrecht des Mieters kann erlöschen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter verweigert Mängelbeseitigung: Kein Leistungsverweigerungsrecht des Mieters mehr! (IMR 2019, 442)

Verfahrensgang

  • AG Freiburg - 5 C 920/15
  • LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 168/18

    Mietzahlungsklage: Berücksichtigung der Mietminderung bei Geltendmachung im

    Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
    Insoweit wird auf den heutigen Beschluss im Verfahren 3 S 168/18 verwiesen.

    Für die Gerichts gebühren war ein Vergleichsmehrwert im Hinblick auf die miterledigten Verfahren 3 S 168/18 und 3 S 266/18 schon deshalb nicht festzusetzen, weil er nur anfällt, wenn der mitverglichene Anspruch nicht rechtshängig , also auch nicht Gegenstand eines anderen Gerichtsverfahrens ist (1900 KV GKG, vgl. z.B. Norbert Schneider NZM 2018, 716).

    Für die auf Seiten der Klägerin und des Beklagten Ziff. 1 -die Beklagte Ziff. 2 war am Verfahren 3 S 168/18 nicht beteiligt- angefallenen Vergleichsgebühren war deshalb ein Vergleichsmehrwert von 60.398,79 EUR festzusetzen.

    Dieser war der Klägerin bei der Quotelung der Vergleichsgebühren im Verhältnis zum Beklagten Ziff. 1 zu 3/4 ins Soll zu stellen gem. der Quote von 1/4 zu 3/4, die die Kammer im Verfahren 3 S 168/18 gem. § 91a ZPO beschlossen hat.

    Im Verhältnis der Klägerin und der am Verfahren 3 S 168/18 nicht beteiligten Beklagten Ziff. 2 waren die anwaltlichen Vergleichsgebühren somit im Wege der fiktiven Addition beider Räumungsstreitwerte von jeweils 21.540,00 EUR gegeneinander aufzuheben, da beide Seiten je ein Verfahren mutmaßlich gewonnen und eines verloren hätten.

  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 19/14

    Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen

    Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
    Ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls eindeutig, dass ein Vermieter nicht zur Mängelbeseitigung bereit ist, erlischt das mangelbedingte Leistungsverweigerungsrecht des Mieters (Anschluss an BGH, Urt. v. 17.06.2015 - VIII ZR 19/14, Rn 66 bei juris).

    Dass in einem solchen Fall das mangelbedingte Leistungsverweigerungsrecht des Mieters erlischt, entspricht der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 17. Juni 2015, VIII ZR 19/14 und Beschluss vom 27. Oktober 2015 - VIII ZR 288/14 -, juris; dem folgend z.B. LG Düsseldorf, BeckRS 2017, 143221 Rn. 17), der die Kammer trotz der Kritik des Schrifttums (Schwab NZM 2019, 36 unter III. 2. a m.N.; MüKoBGB/Emmerich, 8. Aufl. 2019, BGB § 320 Rn. 9) folgt, denn § 320 BGB soll nicht die Äquivalenz der wechselseitigen Leistungen sicherstellen (dafür gibt es die Minderung), sondern dem Schuldner ein Druckmittel geben.

    Versagt dieses, muss der Mieter den Vermieter folgerichtig auf Mangelbehebung in Anspruch nehmen (BGH, Urteil vom 17. Juni 2015, VIII ZR 19/14, Rn 66 nach juris), anstatt dauerhaft nach dem Grundsatz "dulde und liquidiere" zu verfahren.

  • LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 266/18

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der fristlosen Vermieterkündigung wegen fehlender

    Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
    Für die Gerichts gebühren war ein Vergleichsmehrwert im Hinblick auf die miterledigten Verfahren 3 S 168/18 und 3 S 266/18 schon deshalb nicht festzusetzen, weil er nur anfällt, wenn der mitverglichene Anspruch nicht rechtshängig , also auch nicht Gegenstand eines anderen Gerichtsverfahrens ist (1900 KV GKG, vgl. z.B. Norbert Schneider NZM 2018, 716).

    Ein Vergleichsmehrwert im Hinblick auf das mitverglichene Räumungsverfahren 3 S 266/18 besteht hingegen nicht, da insoweit wirtschaftliche Identität der beiden Klageansprüche vorliegt (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 3 U 64/07 -, Rn. 18, juris); insoweit ist auch kein Antrag auf Festsetzung eines Mehrwerts nach § 33 RVG gestellt.

    Auch wenn das parallele Räumungsverfahren 3 S 266/18 somit vergleichsgebührenneutral ist, war jedoch im Rahmen des § 91a ZPO zu berücksichtigen, dass die Klägerin dort voraussichtlich unterlegen wäre (insoweit wird auf den dort nach § 91a ZPO ergangenen Beschluss verwiesen).

  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 138/11

    Zum Verschulden des Mieters bei Nichtzahlung der Miete

    Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
    Ohnehin liegt ein zur außerordentlich fristlosen Kündigung berechtigender Zahlungsverzug auch dann vor, wenn der Mieter sich bei einer Minderungsquote verschätzt und über eine längere Zeit eine geringere als die geschuldete Miete zahlt; ein schuldloser Rechtsirrtum liegt nur vor, wenn der Mieter sich mit Sorgfalt um die Klärung der zweifelhaften Fragen bemüht und nicht das Risiko, dass seine eigene Beurteilung unzutreffend ist, dem Gläubiger zugeschoben hat; ihm bleibt anheimgestellt, den Minderungsbetrag, den er für angemessen hält, unter einem (einfachen, lediglich die Wirkungen des § 814 BGB ausschließenden) Vorbehalt der Rückforderung an den Vermieter zahlen (Münch in: jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 543 BGB, Rn. 130/131 m.N.; ebenso Blank, WuM 2012, 501 (502); jeweils unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 - VIII ZR 138/11 -, juris ähnlich Hinz NJW 2013, 337 ff.).

    In einer solchen Konstellation lässt die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11. Juli 2012 - VIII ZR 138/11 -, juris) keinen Raum für ein Irrtumsprivileg des Mieters.

  • BGH, 27.10.2015 - VIII ZR 288/14

    Wohnraummiete: Zulässigkeit einer wegen weiterer Zahlungsrückstände

    Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
    Dass in einem solchen Fall das mangelbedingte Leistungsverweigerungsrecht des Mieters erlischt, entspricht der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 17. Juni 2015, VIII ZR 19/14 und Beschluss vom 27. Oktober 2015 - VIII ZR 288/14 -, juris; dem folgend z.B. LG Düsseldorf, BeckRS 2017, 143221 Rn. 17), der die Kammer trotz der Kritik des Schrifttums (Schwab NZM 2019, 36 unter III. 2. a m.N.; MüKoBGB/Emmerich, 8. Aufl. 2019, BGB § 320 Rn. 9) folgt, denn § 320 BGB soll nicht die Äquivalenz der wechselseitigen Leistungen sicherstellen (dafür gibt es die Minderung), sondern dem Schuldner ein Druckmittel geben.
  • OLG Brandenburg, 10.10.2007 - 3 U 64/07

    Mietrecht: Annahme eines Mietvertrages bei Gebrauchsüberlassung gegen Herausgabe

    Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
    Ein Vergleichsmehrwert im Hinblick auf das mitverglichene Räumungsverfahren 3 S 266/18 besteht hingegen nicht, da insoweit wirtschaftliche Identität der beiden Klageansprüche vorliegt (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 3 U 64/07 -, Rn. 18, juris); insoweit ist auch kein Antrag auf Festsetzung eines Mehrwerts nach § 33 RVG gestellt.
  • OLG Jena, 19.04.2013 - 9 W 188/13

    Kostenfestsetzungsverfahren Terminsgebühr Einbeziehungsverfahren

    Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
    Diesem war stattzugeben, denn bezüglich der anwaltlichen Vergleichsgebühren ist ein miterledigtes Parallelverfahren grundsätzlich -anders als bzgl. der Gerichtsgebühren- mehrwertbegründend (OLG Thüringen MDR 2013, 944; OVG Lüneburg AGS 2016, 572; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG VV 1003 Rn. 71-73).
  • LG Frankfurt/Main, 26.11.2010 - 11 T 127/10
    Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
    Für die Beklagten hätte im Fall eines Räumungsurteils § 100 Abs. 4 ZPO gegolten; dementsprechend ist auch ihre Kostenentscheidung nach § 91a ZPO grds. gesamtschuldnerisch (OLG Düsseldorf Urt. v. 11.12.2001 - 24 U 17/01, BeckRS 2001, 30226005; LG Frankfurt, Beschluss vom 26. November 2010 - 2-11 T 127/10 -, Rn. 4, juris).
  • LG Düsseldorf, 06.12.2017 - 23 S 27/17

    Fristlose Mietvertragskündigung - Anspruch auf Räumung und Herausgabe der

    Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
    Dass in einem solchen Fall das mangelbedingte Leistungsverweigerungsrecht des Mieters erlischt, entspricht der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 17. Juni 2015, VIII ZR 19/14 und Beschluss vom 27. Oktober 2015 - VIII ZR 288/14 -, juris; dem folgend z.B. LG Düsseldorf, BeckRS 2017, 143221 Rn. 17), der die Kammer trotz der Kritik des Schrifttums (Schwab NZM 2019, 36 unter III. 2. a m.N.; MüKoBGB/Emmerich, 8. Aufl. 2019, BGB § 320 Rn. 9) folgt, denn § 320 BGB soll nicht die Äquivalenz der wechselseitigen Leistungen sicherstellen (dafür gibt es die Minderung), sondern dem Schuldner ein Druckmittel geben.
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 24 U 17/01

    Zu den Voraussetzungen eines Wechsel der Mietvertragsparteien

    Auszug aus LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 10/18
    Für die Beklagten hätte im Fall eines Räumungsurteils § 100 Abs. 4 ZPO gegolten; dementsprechend ist auch ihre Kostenentscheidung nach § 91a ZPO grds. gesamtschuldnerisch (OLG Düsseldorf Urt. v. 11.12.2001 - 24 U 17/01, BeckRS 2001, 30226005; LG Frankfurt, Beschluss vom 26. November 2010 - 2-11 T 127/10 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Hamm, 26.04.2018 - 18 W 11/18

    Streitwert eines Vergleichs im Räumungsprozess

  • OLG Rostock, 14.11.2019 - 3 U 28/18

    Gewerberaummietverhältnis: Zurückbehaltungsrecht wegen der Nichterteilung einer

    Mit einer weiteren Fortsetzung eines über die Minderung hinausgehenden Einbehalts würde der Zustand eintreten, dass der Mieter einen Mangel, der die Gebrauchstauglichkeit lediglich einschränkt, aber nicht aufhebt, hinnimmt, aber für einen längeren Zeitraum nicht die geschuldete (geminderte) Miete entrichtet (BGH, Urt. v. 17.06.2015, VIII ZR 19/14, BGHZ 206, 1 = NZM 2015, 618; LG Freiburg (Breisgau), Beschl. v. 02.05.2019, 3 S 10/18, zit. nach juris).
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