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   LG Freiburg, 05.08.2021 - 2 Qs 36/21   

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https://dejure.org/2021,46027
LG Freiburg, 05.08.2021 - 2 Qs 36/21 (https://dejure.org/2021,46027)
LG Freiburg, Entscheidung vom 05.08.2021 - 2 Qs 36/21 (https://dejure.org/2021,46027)
LG Freiburg, Entscheidung vom 05. August 2021 - 2 Qs 36/21 (https://dejure.org/2021,46027)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Corona, Verwendung falscher ärztlicher Atteste, medizinische Kontraindikation, Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung

  • openjur.de
  • strafrechtsiegen.de

    Falsches Attest über Befreiung von Mund-Nase-Bedeckung - Strafbarkeit

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 278 StGB, § 279 StGB, § 7 Abs 4 ÄBerufsO BW, § 25 ÄBerufsO BW, § 92 Abs 1 S 2 Nr 7 SGB 5
    Strafbarkeit der Verwendung eines unrichtigen ärztlichen Attestes über die Befreiung von der Corona-Maskenpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Corona: Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht - Wenn man das Attest für 6 EUR beim Arzt kauft

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Auch für den Bürger ist die Verwendung falscher Atteste (hier Corona-Maskenbefreiung) strafbar

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Strafbarkeit der Verwendung falscher ärztlicher Atteste zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ... - Corona-Virus

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Masken-Gefälligkeitsattest ist auch für Patienten strafbar

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 04.05.1977 - 2 Ss 146/77
    Auszug aus LG Freiburg, 05.08.2021 - 2 Qs 36/21
    Dies folgt auch daraus, dass einem ärztlichen Gutachten bzw. Zeugnis oder Attest regelmäßig eine höhere Glaubhaftigkeit zukommt, als den bloßen Angaben des betreffenden Patienten (vgl. zur Unrichtigkeit eines zur Vorlage bei Gericht bestimmten ärztlichen Attests aufgrund telefonischer Befunderhebung OLG Frankfurt, NJW 1977, 2128).
  • AG Kempten, 07.10.2020 - 13 Cs 210 Js 12406/20

    Arzt, der - ohne weitere Angaben - bestätigt, "dass das Tragen eines Mundschutzes

    Auszug aus LG Freiburg, 05.08.2021 - 2 Qs 36/21
    Es werde nicht einmal attestiert, dass dem Angeschuldigten aus gesundheitlichen Gründen abgeraten werde, eine Maske zu tragen, sondern nur auf "medizinische Gründe" verwiesen, die aber auch ohne jeden Bezug zu einer Person und zu einem Gesundheitszustand einer Person gegen das Tragen von Masken sprechen könnten und hat insoweit auf einen Beschluss des Amtsgerichts Kempten vom 07.10.2020 - 13 Cs 210 Js 12406/20 -, juris verwiesen.
  • VG Kassel, 13.11.2020 - 6 L 2098/20

    1. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gleichzeitiger

    Auszug aus LG Freiburg, 05.08.2021 - 2 Qs 36/21
    Dabei ist nicht notwendig, dass in dem ärztlichen Attest vom 11.08.2020 die Befundtatsachen (vgl. LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 6.4.2021 - 5/26 Qs 2/21, BeckRS 2021, 9575, Rn. 9, beck-online unter Verweis auf VG Kassel, Beschluss vom 13.11.2020 - 6 L 2098/20.KS -, juris) oder eine Diagnose (vgl. nur OLG Stuttgart a.a.O.) benannt werden.
  • LG Frankfurt/Main, 06.04.2021 - 26 Qs 2/21

    Masken-Attest als Gesundheitszeugnis

    Auszug aus LG Freiburg, 05.08.2021 - 2 Qs 36/21
    Dabei ist nicht notwendig, dass in dem ärztlichen Attest vom 11.08.2020 die Befundtatsachen (vgl. LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 6.4.2021 - 5/26 Qs 2/21, BeckRS 2021, 9575, Rn. 9, beck-online unter Verweis auf VG Kassel, Beschluss vom 13.11.2020 - 6 L 2098/20.KS -, juris) oder eine Diagnose (vgl. nur OLG Stuttgart a.a.O.) benannt werden.
  • OLG Stuttgart, 25.09.2013 - 2 Ss 519/13

    Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse: Vorlage einer gefälschten

    Auszug aus LG Freiburg, 05.08.2021 - 2 Qs 36/21
    Nicht erforderlich ist, dass die Bescheinigung eine Diagnose enthält (OLG Stuttgart, Urteil vom 25.09.2013 - 2 Ss 519/13 -, Rn. 15, juris).
  • LG Bochum, 13.12.2022 - 1 KLs 34/21
    Die vorliegend verfahrensgegenständlichen ärztlichen Atteste, nach denen das Tragen eines Mundschutzes aus medizinischen Gründen unzumutbar sei, stellen jeweils ein Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen im Sinne des § 278 StGB a. F. zum Gebrauch bei einer Behörde dar, ohne dass es erforderlich wäre, dass im Attest selbst die Befundtatsachen oder eine Diagnose benannt werden (vgl. etwa LG Freiburg, Beschluss vom 05.08.2021 - 2 Qs 36/21).

    Im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Landgerichte bzw. Obergerichte ist auch die Kammer der Auffassung, dass bei Ausstellung eines ärztlichen Attests zur Befreiung über die Maskenpflicht stets konkludent erklärt wird, eine persönliche Untersuchung des Patienten bzw. ordnungsgemäße Informationsgewinnung habe stattgefunden (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 27.06.2022 - 2 Ss 58/22; LG Freiburg, Beschluss vom 05.08.2021 - 2 Qs 36/21).

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