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   LG Freiburg, 05.12.1988 - 9 T 13/88   

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LG Freiburg, 05.12.1988 - 9 T 13/88 (https://dejure.org/1988,11307)
LG Freiburg, Entscheidung vom 05.12.1988 - 9 T 13/88 (https://dejure.org/1988,11307)
LG Freiburg, Entscheidung vom 05. Dezember 1988 - 9 T 13/88 (https://dejure.org/1988,11307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 683
  • VersR 1989, 251
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 15.07.2010 - 12 U 232/09

    Aufklärungsumfang bei Operationen; Höhe des Schmerzensgeldes bei versehentlicher

    a) Ist die Einwilligung des Patienten in die Behandlung nicht wirksam zustande gekommen, ist der Eingriff als Verletzung des Behandlungsvertrages und damit auch als rechtswidrige Körperverletzung zu werten (vgl. BGH VersR 1990, 1010; BGH VersR 1989, 251; Geiß/ Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Rn. C 1 f).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2015 - 12 U 165/13

    Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit einer Operation am

    Ist über einen medizinischen Eingriff nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden, ist eine Einwilligung des Patienten in die Behandlung nicht wirksam, zugleich stellt der Eingriff eine Verletzung des Behandlungsvertrages und eine rechtswidrige Körperverletzung dar (BGH VersR 1990, S. 1010; VersR 1989, S. 251; Geiß/Greiner, a. a. O., Teil C, Rn. 1 f).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2011 - 12 U 44/10

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Perforation der Speiseröhre durch Verschieben eines

    Dahinstehen konnte nach allem, ob eine ordnungsgemäße Aufklärung des Versicherten der Klägerin erfolgt ist oder mangels einer solchen Aufklärung die Einwilligung des Versicherten in die Behandlung nicht wirksam war und daher der Eingriff als Verletzung des Behandlungsvertrages sowie als rechtswidrige Körperverletzung zu bewerten ist (vgl. hierzu BGH, VersR 1990, S. 1010; VersR 1989, S. 251; Geiß/Greiner, a. a. O., Teil C, Rn. 1 f.).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2010 - 12 U 186/08

    Schadensersatzanspruch wegen eines Aufklärungs- und Behandlungsfehlers, Umfang

    24 Ist über einen medizinischen Eingriff nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden, ist eine Einwilligung des Patienten in die Behandlung nicht wirksam, zugleich ist damit der Eingriff als Verletzung des Behandlungsvertrages und auch als rechtswidrige Körperverletzung zu werten (BGH VersR 1990, S. 1010; VersR 1989, S. 251; Geiß/Greiner a. a. O., Teil C, Rn. 1 f).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 196/09

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Ist über einen medizinischen Eingriff nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden, ist eine Einwilligung des Patienten in die Behandlung nicht wirksam, zugleich ist damit der Eingriff als Verletzung des Behandlungsvertrages und auch als rechtswidrige Körperverletzung zu werten (BGH VersR 1990, S. 1010 ; VersR 1989, S. 251; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, Teil C, Rn. 1 f).
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