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LG Freiburg, 08.11.2016 - 240 Js 31903/08 |
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Verfahrensgang
- LG Freiburg, 08.11.2016 - 240 Js 31903/08
- LG Freiburg, 08.11.2016 - 2 KLs 240 Js 31903/08
- OLG Karlsruhe, 05.12.2016 - 2 Ws 360/16
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 26.06.2009 - 2 Ws 229/09
Voraussetzungen eines Haftbefehls nach Verurteilung in zweiter Instanz
Das Landgericht hat außerdem - ohne dass dies von der Staatsanwaltschaft beantragt worden wäre - Haftbefehl gegen den Angeklagten M. H. erlassen, den sie durch Beschluss vom gleichen Tag "unter denselben Auflagen und Weisungen wie im Haftverschonungsbeschluss des Amtsgerichts F. im Ermittlungsverfahren 240 Js 31903/08 der Staatsanwaltschaft F. außer Vollzug gesetzt" hat.Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der 34 Jahre alte Angeklagte, der von Beruf Kraftfahrzeugmechaniker ist, seit dem Jahr 2001 die von ihm gegründete und inzwischen hoch verschuldete Firma H. Automobile in Freiburg führt; es ist dem Angeklagten ausweislich der tatrichterlichen Feststellungen in den bereits zu den Akten gelangten Urteilsgründen bisher trotz der gegen ihn anhängigen Ermittlungs- und Strafverfahren, die einen gewissen Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit aufweisen, gelungen, den Geschäftsbetrieb auch während seiner Inhaftierung im Verfahren 240 Js 31903/08 der Staatsanwaltschaft Karlsruhe weiter zu führen.