Rechtsprechung
   LG Freiburg, 10.08.2006 - 6 O 396/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19410
LG Freiburg, 10.08.2006 - 6 O 396/05 (https://dejure.org/2006,19410)
LG Freiburg, Entscheidung vom 10.08.2006 - 6 O 396/05 (https://dejure.org/2006,19410)
LG Freiburg, Entscheidung vom 10. August 2006 - 6 O 396/05 (https://dejure.org/2006,19410)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,19410) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Überbau: Grobe Fahrlässigkeit bei der Aufstockung eines Gebäudes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines Prozessbeteiligten oder eines Architekten bei der Aufstockung eines Gebäudes durch Überschreitung der Grundstücksgrenze; Duldungspflicht eines Überbaus einer Giebelmauer aufgrund des fehlenden rechtzeitigen Widerspruchs eines ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Kein unerlaubter Überbau bei Aufstockung auf vorhandenes Gebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Überbau: Grobe Fahrlässigkeit bei Aufstockung eines Gebäudes? (IMR 2006, 128)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 812
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.09.2003 - V ZR 360/02

    Haftung des bösgläubigen Besitzers

    Auszug aus LG Freiburg, 10.08.2006 - 6 O 396/05
    Der BGH (NJW 2003, 3621) hat zwar ausgeführt, "wenn dem Überbauer bewusst ist, im Bereich der Grenze zu bauen [...] dann hat er vor der Bauausführung festzustellen, ob der für die Bebauung vorgesehene Grund auch ihm gehört und während der Bauausführung darauf zu achten, dass er die Grenzen seines Grundstücks nicht überschreitet und dazu gegebenenfalls einen Vermessungsingenieur hinzuziehen." Dies kann jedoch dann nicht gelten, wenn es nur um Aufstockung eines bereits vorhandenen Gebäudes geht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht