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   LG Freiburg, 12.04.2007 - 13 StVK 81/07   

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https://dejure.org/2007,29920
LG Freiburg, 12.04.2007 - 13 StVK 81/07 (https://dejure.org/2007,29920)
LG Freiburg, Entscheidung vom 12.04.2007 - 13 StVK 81/07 (https://dejure.org/2007,29920)
LG Freiburg, Entscheidung vom 12. April 2007 - 13 StVK 81/07 (https://dejure.org/2007,29920)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 595
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus LG Freiburg, 12.04.2007 - 13 StVK 81/07
    nunmehr nach Ablauf der Jahresfrist automatisch wieder in das ZPE zum dortigen weiteren Verbleib zurückzuverlegen wäre, denn eine solche Maßnahme würde dem Sinn der Unterbringung im Vollzug einer Maßregel als einer schuldunabhängigen, grundsätzlich auf Rehabilitation ausgerichteten Maßnahme, deren Anordnung aber auch Vollzug ausschließlich ihre Berechtigung im Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit finden, widersprechen (BVerfGE 70, 297 = R & P 1986, 25; BVerfGE 109, 190 = R & P 2004, 222 Ls.).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus LG Freiburg, 12.04.2007 - 13 StVK 81/07
    Er widerspräche Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG, der Eingriffe in die persönliche Freiheit nur zum Schutz der Allgemeinheit und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeitsgrundsätze zulässt, wobei im Vollzug einer Maßregel dieser Sicherungszweck gerade durch Behandlung erreicht werden soll (BVerfG NStZ 1994, 578-580 = R & P 1994, 180).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus LG Freiburg, 12.04.2007 - 13 StVK 81/07
    nunmehr nach Ablauf der Jahresfrist automatisch wieder in das ZPE zum dortigen weiteren Verbleib zurückzuverlegen wäre, denn eine solche Maßnahme würde dem Sinn der Unterbringung im Vollzug einer Maßregel als einer schuldunabhängigen, grundsätzlich auf Rehabilitation ausgerichteten Maßnahme, deren Anordnung aber auch Vollzug ausschließlich ihre Berechtigung im Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit finden, widersprechen (BVerfGE 70, 297 = R & P 1986, 25; BVerfGE 109, 190 = R & P 2004, 222 Ls.).
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